Bauarbeiter mit Plänen und Vermessungsgeräten auf Baustelle

So funktioniert die soziale Wohnraumförderung für Investoren

Im Folgenden erklären wir Ihnen, was die soziale Wohnraumförderung ist und wie der Prozess Ihrer Antragsstellung abläuft.


Immer mehr Menschen in Schleswig-Holstein brauchen bezahlbaren Wohnraum. Ob Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Kommunen oder Verwaltung: Beim Thema Wohnraumförderung steht die Investitionsbank Schleswig-Holstein im Auftrag des Landes allen verlässlich zur Seite. Einen Überblick darüber, wie die soziale Wohnraumförderung funktioniert, erhalten Sie in den folgenden Videos.

Soziale Wohnraumförderung mit der IB.SH 

Das entsprechende Video mit Untertiteln für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie hier.

Antragstellung zur Sozialen Wohnraumförderung

Das entsprechende Video mit Untertiteln für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie hier.

Wohnberechtigungsschein

Das entsprechende Video mit Untertiteln für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie hier.

Der Erwerb von Zweckbindungen

Das entsprechende Video mit Untertiteln für Gehörlose und Schwerhörige finden Sie hier.


Was ist die soziale Wohnraumförderung?

Die soziale Wohnraumförderung unterstützt Sie als Investor bei dem Neubau von Mietwohnungen, dem Kauf von neugebauten Mietwohnungen und der Modernisierung von bestehenden Wohnungen in Schleswig-Holstein. Ferner können Sie Ihre vorhandenen und ungebundenen Mietwohnungen für einen bestimmten Zeitraum an Wohnberechtigte zur Verfügung stellen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie als Investor erhalten durch die Wohnraumförderung sichere Rahmenbedingungen, dazu zählen günstige und langfristig kalkulierbare Zinsen und Zuschüsse. Ihre Gegenleistung besteht aus einer langfristigen Zweckbindung für den geschaffenen Wohnraum, in Form einer Mietpreis- und einer Belegungsbindung.


Wie beantragen Sie die Mittel der sozialen Wohnraumförderung?

Um Mittel der sozialen Wohnraumförderung beantragen zu können, durchlaufen Sie mehrere Schritte, bei denen Ihnen die IB.SH gerne beratend zur Seite steht:

Zunächst beantragen Sie für Ihr Projekt eine Stellungnahme bei der jeweiligen Kommune. Diese Stellungnahme bestätigt den Bedarf an öffentlichem Wohnraum anhand verschiedener Kriterien.

An die ARGE wenden Sie sich mit Ihren technischen Unterlagen inklusive Kostenschätzung und der in 1) erstellten Stellungnahme.

Die ARGE prüft die Angemessenheit der Gesamtkosten anhand Ihrer Kostenschätzung sowie die Einhaltung der technischen, ökologischen und städtebaulichen Qualitätsziele des Landes Schleswig-Holstein. Dies wird im Bewertungsvermerk zur bauwirtschaftlichen Beratung dokumentiert.

Mit den in 1. und 2. erstellten Unterlagen wenden Sie sich an die IB.SH.

Auf Basis dieser Unterlagen vereinbart die IB.SH die Förderhöhe und prüft Ihren Darlehensantrag. Dabei sind auch die Kapitaldienstfähigkeit und die Beleihungsmöglichkeiten des Objekts maßgebliche Faktoren.

Bei einer Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Förderung in drei Tranchen, bei Baubeginn, bei Rohbaufertigstellung und bei Bezugsfertigkeit. Hierfür müssen die in den Darlehensverträgen festgesetzten Auszahlungs­voraussetzungen erfüllt sein. Außerdem kann die ARGE während der Bauphase die Ausführung und Qualität des Bauvorhabens stichprobenartig prüfen.

Nach Abschluss des Bauvorhabens erfolgt die Schlussabrechnung. Eine nachträgliche Förderung von Mehrkosten ist ausgeschlossen. Bei Minderkosten wird die Förderhöhe entsprechend gekürzt, und bereits ausgezahlte Darlehensbeträge werden zurückgefordert.


Gerne unterstützen Sie unsere Beraterinnen und Berater bei allen Fragestellungen rund um die soziale Wohnraumförderung. Nutzen Sie hierfür unser kostenloses Beratungsangebot. Ob per Telefon, E-Mail oder im persönlichen Gespräch - wir sind Ihr kompetenter Partner im Bereich der sozialen Wohnraumförderung.

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