Zinsanpassung
Eine Zinsanpassung erfolgt zum Ende einer vereinbarten Zinsbindungsfrist.
Wann endet die Zinsbindung für Ihr Darlehen? Dies können Sie in Ihrem Darlehensvertrag nachlesen oder bei uns erfragen.
Wir werden Sie gemäß Risikobegrenzungsgesetz bereits ca. drei Monate vor Ablauf Ihrer Zinsbindung anschreiben. Diese Vorankündigung soll Sie daran erinnern, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, sich über die zukünftigen Konditionen Gedanken zu machen. Entspricht der Tilgungssatz noch der gewünschten Höhe, oder ist eine höhere Tilgung möglich? Wieviel Jahre soll die neue Zinsbindung laufen? Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
Sollten Ihrerseits keine Änderungswünsche bestehen, erhalten Sie automatisch unser verbindliches Zinsanpassungsschreiben ca. fünf Wochen vor dem tatsächlichen Zinsbindungsende. Aufgrund dieses Schreibens können Sie dann entscheiden, ob Sie Ihr Darlehen bei uns weiterführen oder zum Zinsanpassungstermin ablösen möchten.
Ihre Beraterinnen und Berater
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.
0431 9905-5000