Unsere DNK-Erklärung: Erfahrungen und Empfehlungen
Erfahrungsbericht | 11.05.2020 | Redaktionell verantwortlich: Sabine Schmax
Ende April 2021 haben wir unsere fünfte DNK-Erklärung veröffentlicht. Damit kommen wir unserer CSR-Berichtspflicht nach und schaffen Transparenz. Zudem bildet die DNK-Erklärung eine Basis, um unsere Nachhaltigkeitsperformance auszuwerten und unsere weiteren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu steuern. Welche Vorteile der DNK hat und wie wir bei der Erstellung unserer DNK-Erklärung vorgehen, lesen Sie hier.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Berichtsstandard
Die IB.SH ist durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz berichtspflichtig zu nicht-finanziellen Aspekten und damit zu Themen wie Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die Berichtspflicht ist nicht an einen Berichtsstandard geknüpft. Als Förderbank wollten wir jedoch transparent berichten und unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten gleichzeitig steuern, optimieren und weiterentwickeln. Diese Möglichkeiten haben wir insbesondere beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) gesehen.
Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform können den DNK nutzen. Der DNK gliedert sich in die Berichtskategorien Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft und umfasst insgesamt 20 Kriterien, die jeweils durch nicht-finanzielle Leistungsindikatoren erläutert werden. Mit dieser Struktur unterstützt der DNK einerseits den Aufbau eines Nachhaltigkeitsmanagements. Andererseits macht er dadurch die Entwicklung der Nachhaltigkeitsaktivitäten des berichterstattenden Unternehmens im Zeitverlauf sichtbar und zeigt damit Optimierungspotenziale auf.
Vorgehen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Zum Auftakt der Berichtserstellung beschäftigen wir uns im Herbst mit potentiellen Nachhaltigkeitsthemen und formulieren Ziele, mit denen wir unsere Nachhaltigkeitsaktivitäten vorantreiben wollen. Dabei prüfen wir auch, ob die langfristigen Ziele unseres Nachhaltigkeitsmanagements noch passen oder verändert werden müssen.
Aufbauend auf zugelieferten Informationen aus allen Fachbereichen der IB.SH stellt das Nachhaltigkeitsmanagement-Team die DNK-Erklärung zusammen. Kernelemente sind dabei eine präzise Formulierung der Ziele, eine ausführliche Erläuterung der Prozesse und eine klare Benennung von Verantwortlichkeiten.
Nach einer internen Freigabe des Vorstands der IB.SH wird die Erklärung dem DNK-Büro zur Prüfung auf formale Vollständigkeit zugestellt. Das DNK-Büro ist die zentrale Stelle für die Registrierung, die Abgabe und Prüfung der DNK-Erklärung. Eventuelle Rückfragen des DNK-Büros müssen für die finale Freigabe bearbeitet werden. Dafür planen wir einen zeitlichen Puffer ein.
Empfehlungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die finale DNK-Erklärung ist umfangreich. Die zentralen Ergebnisse veröffentlich wir daher zusätzlich in einen Kurzbericht, der einen schnellen Überblick ermöglicht.
Mit dem DNK als Berichtsstandard reagieren wir auf alle neuen Anforderungen, denn der DNK passt die Kriterien regelmäßig entsprechend neuer Vorgaben an. So hat das DNK-Büro bereits angekündigt, neue Anforderungen hinsichtlich einer verschärften CSR-Berichtspflicht oder zur EU-Taxonomie zeitnah zu berücksichtigen. Zusätzlich wird die Qualität des Nachhaltigkeitsberichts jedes Jahr durch die Prüfung des DNK-Büros sichergestellt.
Wenn Sie ebenfalls einen DNK-Bericht erstellen wollen, unterstützen wir Sie dabei gerne als DNK-Mentoren – melden Sie sich einfach per E-Mail an Dr. Christine Bertram.