EU-Klimagesetz: Neue Maßstäbe im Kampf gegen den Klimawandel
IB.SH Fachwissen | 04.02.2021 | Eleonoora Väänänen
Mit dem Green Deal setzte die Europäischen Union im Jahr 2019 ihren Kurs in Richtung Nachhaltigkeit. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, die EU-Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Um dieses Ziel gesetzlich zu verankern, arbeiten die EU und ihre Mitgliedstaaten aktuell an einem gemeinsamen Klimagesetz. Wann die Verordnung zum Klimagesetz tatsächlich verabschiedet werden kann, ist noch nicht sicher. Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich jedoch bereits ab, dass das Klimagesetz weitreichende Folgen für die Klimapolitik in den Mitgliedstaaten haben wird.
Gesetzliche Verankerung der EU-Klimaziele
Mit dem Klimagesetz soll ein regulatorischer Rahmen für die Bekämpfung des Klimawandels geschaffen und Klimaziele rechtlich verbindlich gemacht werden. Im EU-Klimagesetz werden die Emissionsreduktionsziele definiert und die dazugehörigen Bewertungsprozesse festgelegt.
Nicht enthalten sind jedoch die Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Mit dem neuen Klimagesetz werden deshalb mehrere europäische klima- und energiepolitische Maßnahmen auf dem Prüfstand stehen. Die EU-Klimaneutralität bis 2050 ist ein ambitioniertes Ziel, für dessen Erreichung die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.
Folgen für die Klimapolitik in Deutschland
Wie können bestehende Maßnahmen angepasst und welche neuen Instrumente können eingeführt werden, um die im EU-Klimagesetz verankerten Ziele zu erreichen? Die Überlegungen zu dieser Frage zeigen bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass das EU-Klimagesetz weitreichende Folgen für viele Lebensbereiche haben wird.
Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie beispielsweise eine Überarbeitung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems, einen Ausbau der Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie eine Verschärfung der CO2-Normen für Straßenfahrzeuge vorschlagen wird.
Für Deutschland hat die Bundesumweltministerin Svenja Schulze die Herausforderungen im Dezember 2020 nach einer Tagung des Rates „Umwelt“ in Brüssel wie folgt formuliert: „Auch Deutschland wird beim Klimaschutz mehr beitragen müssen als die bislang beschlossenen 55 Prozent Treibhausgas-Minderung. In allen Bereichen werden jetzt zusätzliche energische Klimaschutzschritte folgen müssen: bei der Energiewende, im Verkehr und bei Gebäuden ebenso wie bei allen Industrieprozessen.“ Wichtige Handlungsfelder werden auch die Landwirtschaft, Landnutzung und Forstwirtschaft sein. Die Klimaschutzschritte umfassen Emissionssenkungen, Investitionen in grüne Technologien und weitere Maßnahmen zum Umweltschutz. Die Zielsetzung der EU, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu verringern, bedeutet laut Schulze eine „Verdopplung des Tempos beim Klimaschutz in der EU in diesem Jahrzehnt.
Folgen für die Klimapolitik in Schleswig-Holstein
Auch die schleswig-holsteinische Landesregierung überarbeitet aktuell ihr Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG). Mit der Gesetzesnovelle sollen wichtige Weichen für mehr Klimaschutz und die nächsten Stufen der Energiewende in Schleswig-Holstein gestellt werden. Dabei sind dynamische Klimaschutzziele, ein stärkerer Ausbau von Photovoltaik und mehr erneuerbare Energien im Wärme- und Verkehrsbereich im Gespräch. Das neue Gesetz soll bis zum Herbst 2021 beschlossen werden und in Kraft treten.
EU-Klimaneutralität bis 2050 und Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030
Die Grundlage für das Klimagesetz basiert auf Vorschlägen der Europäischen Kommission. Im März 2020 hat die EU-Kommission den Vorschlag veröffentlicht, bis 2050 die EU-Klimaneutralität zu erreichen und damit die Treibhausgasemissionen auf null zu reduzieren. Im September 2020 ergänzte die Kommission diesen Vorschlag um eine Zwischenetappe: die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu reduzieren. Um das zu ermöglichen, sollen die EU-Mitgliedstaaten dieses Ziel gemeinsam verwirklichen.
In den aktuellen Diskussionen auf EU-Ebene geht es um die konkrete Ausgestaltung dieser Vorschläge zu einem Klimagesetz. Während der Rat der EU einige Aspekte der beiden Vorschläge ablehnt, gehen sie dem Europäische Parlament nicht weit genug. Das Parlament fordert nicht nur die Klimaneutralität der gesamten EU bis 2050, sondern auch jedes einzelnen Mitgliedstaates. Zudem verlangt das Parlament eine Reduzierung der Netto-Emissionen um 60 % bis 2030.