Neue Leitlinie für nachhaltiges Förder- und Anlagegeschäft

Strategische Zielsetzung | 20.12.2022 | Patrick Woletz

Die IB.SH hat sich im September 2020 dazu bekannt, Finanzierungen mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden. Wie mit der Nachhaltigkeitsleitlinie die erklärten Absichten konkretisiert werden, erfahren Sie in diesem Beitrag.  


Mit der Selbsterklärung zur Umsetzung von Sustainable Finance hat sich der Vorstand der IB.SH im September 2020 dazu bekannt, Finanzierungen mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden.

Mit der Nachhaltigkeitsleitlinie konkretisiert die IB.SH nun ihre erklärten Absichten. Die Leitlinie umfasst die neuen Ausschlusskriterien für das Fördergeschäft sowie die bereits bestehenden ESG-Kriterien für das Anlagegeschäft. Zudem gibt sie die auf Nachhaltigkeit ausgelegten qualitativen Ziele der Bank wieder.

Konkrete Kriterien zur Vermeidung erhöhter ESG-Risiken sind Bestandteil des operativen Risikomanagements in der ersten Linie und dienen der Steuerung eines nachhaltigen Anlage- und Förderportfolios. Gleichzeitig erzeugt die Leitlinie Transparenz für unsere Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner und leistet einen wichtigen Beitrag zur Transformation in eine nachhaltige Wirtschaft.

Neue Nachhaltigkeitskriterien für das Fördergeschäft

Die Ausschlusskriterien für das Fördergeschäft beinhalten die Ablehnung von Menschrechtsverletzungen und Verstößen gegen verantwortungsvolle Unternehmensführung sowie Ausschlüsse kontroverser Geschäftsfelder.

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung wird anhand der zehn Leitsätze des UN Global Compact definiert, die die IB.SH in der Leitlinie aufführt.

Die kontroversen Geschäftsfelder werden in einzelne Kategorien aufgegliedert: Unter die Kategorie Verteidigungs- und Waffenindustrie fallen Herstellung, Handel, Transport, Reparatur und Lagerung, die für bestimmte Rüstungsgüter ausgeschlossen werden.

Die Kategorie Energieerzeugung enthält Ausschlüsse für Unternehmen, die Atomenergie oder zugehörige Schlüsselkomponenten produzieren oder fossile Brennstoffe fördern bzw. aufbereiten. Für diese Unternehmen gilt jedoch, dass vorhabenbezogene Finanzierungen möglich sind, die zur Anpassung im Rahmen der Transformation notwendig sind.

Weitere Geschäftsfelder betreffen die Kategorien Umwelt, Natur und Lebewesen. Hier geht es um Investition, die absehbare irreparable Umweltschädigungen mit sich bringen oder besonders schützenswerte Gebieten beeinträchtigen.

Weitere Ausschlüsse betreffen Produktion und Handel verbotener Substanzen, nicht artgerechte Tierhaltung und Fangmethoden, Forschung an Embryonen sowie nicht staatlich reguliertes Glückspiel.

Anwendung der Leitlinie im Fördergeschäft

Die Nachhaltigkeitskriterien im Fördergeschäft gelten für neue Geschäftsabschlüsse ab dem Jahr 2023. Bereits bestehende Geschäfte bleiben davon unberührt.

Im Direktgeschäft sowie im offenen Konsortialgeschäft beteht eine unmittelbare Geschäftsbeziehung mit den Kundinnen und Kunden. Hier werden die Nachhaltigkeitskriterien sukzessive über die jeweiligen Programmbedingungen eingeführt. Wie andere Risiken auch, werden die Ausschlusskriterien im Rahmen des regulären Kreditprozesses bewertet und fließen in die Förderentscheidung für das Geschäft ein.

In der Hausbankenrefinanzierung sowie im stillen Konsortialgeschäft steht die IB.SH nicht im direkten Kundenkontakt. Hier wird die Nachhaltigkeitsleitlinie sukzessive über die Vertragsverhältnisse zwischen Hausbanken und IB.SH eingeführt.

Im Rahmen des Förderauftrags kann die Anwendung der Nachhaltigkeitsleitlinie zu Zielkonflikten führen. Unser Ansatz ist es, mit den Nachhaltigkeitskriterien eine Lenkungswirkung zu entfalten und nicht etwa die Transformation zu erschweren. Daher wird die IB.SH ihr Fördergeschäft auch im Sinne einer ökonomischen Nachhaltigkeit konstruktiv mit den Aspekten der ökologischen, sozialen und ethischen Nachhaltigkeit abwägen. Besteht insofern für ein Unternehmen ein besonderer Förderbedarf, führen kritische Aspekte in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien nicht zwingend zu einem Ausschluss, sondern werden verantwortungsvoll anhand des Einzelfalls beurteilt.

Kommen Sie mit Feedback, Fragen oder Anregungen zur Nachhaltigkeitsleitlinie auf uns zu. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Dialog.

Autor: Patrick Woletz

Patrick Woletz ist in der IB.SH Leiter des Bereichs Produkt- und Nachhaltigkeitsmanagement. Hier schreibt er über Nachhaltigkeit als zentralen Teil der Unternehmensstrategie der Bank.

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