Nachhaltig wirtschaften. Für ein starkes Schleswig-Holstein.
Die IB.SH hat den Anspruch, über alle Arbeitsprozesse und Aufgaben hinweg nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Verantwortungs- und risikobewusstes Handeln sind zentrale Bestandteile der strategischen Ausrichtung und fest verankert im Tagesgeschäft. Bei der Umsetzung von Förderung handelt die IB.SH nach der Maxime einer verantwortungsvollen Kreditvergabe.
Ökonomische Nachhaltigkeit im Rahmen unserer Förderung
Nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln im Rahmen unserer Beratungen und Förderungen und des Kreditgeschäfts hat für uns einen besonders hohen Stellenwert. Die IB.SH begleitet und fördert Gründungen und Nachfolgen, berät kleine und mittlere Unternehmen und erarbeitet Förder- und Finanzierungslösungen. Damit unterstützen wir die nachhaltige Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein.
Die rechtliche Basis der IB.SH
Die Tätigkeit der IB.SH ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Als zentrales Förderinstitut unterstützt die IB.SH das Land Schleswig-Holstein bei der Umsetzung wirtschafts- und strukturpolitischer Aufgaben.
Wesentliche Grundlage für die Fördertätigkeit der IB.SH bildet die Verständigung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute in Deutschland (Verständigung II). Im Rahmen der Vorgaben der Verständigung II dürfen Förderinstitute wie die IB.SH unter Beibehaltung der staatlichen Haftungsinstitute Anstaltslast, Gewährträgerhaftung und Refinanzierungsgarantie aktiv sein.
Mit dem Gesetz über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (Investitionsbankgesetz - IBG) erfolgte am 01.06.2003 die Verselbstständigung von der ehemaligen Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale. Die IB.SH ist seitdem nicht nur wirtschaftlich, sondern auch organisatorisch und rechtlich selbstständig.