Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Erhalt und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Standort für Wirtschaft, Kultur sowie Wohnen, Arbeiten und Leben
In vielen Kommunen ist ein Funktionsverlust der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren dient der Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche. Sie sollen Standort für Wirtschaft, Kultur sowie Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben sein bzw. werden.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Hinweis: Bund und Länder haben die Städtebauförderprogramme neu strukturiert. Im Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren können keine neuen Gesamt-Maßnahmen aufgenommen werden. Es wird auf die Programme Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung verwiesen.
Gefördert wird insbesondere:
- die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Erarbeitung oder Fortschreibung der integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte
- die Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze, quartiersverträgliche Mobilität)
- die Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
- Quartiers- beziehungsweise Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von deren Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften
- die Gestaltung von Grün- und Freiräumen sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise –freiheit
- die Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch "Tag der Städtebauförderung")
- die Leistungen Beauftragter