Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften
- Gefördert werden die schleswig-holsteinischen Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
- Gefördert werden Ausgaben für den Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024
- Zuwendungsfähig sind: Personalkosten - Sachkosten - Vorhaltekosten gemäß Richtlinie
Mit diesem Zuschussprogramm des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sollen die schleswig-holsteinischen Kommunen mit einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90% bei der Bereitstellung und dem Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, die der Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine dienen, gefördert werden.
Antragsfristen:
- für neu zu betreibende tkGU ► 30.04.2024
- für bereits betriebene tkGU ► 31.12.2023
- für Anträge zur Erstattung von Vorhaltekosten ► 30.06.2024