Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein am Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften

  • Gefördert werden die schleswig-holsteinischen Kreise, kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden
  • Gefördert werden Ausgaben für den Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften im Zeitraum vom 29.11.2022 bis zum 31.12.2024
  • Zuwendungsfähig sind: Personalkosten - Sachkosten - Vorhaltekosten gemäß Richtlinie

Mit diesem Zuschussprogramm des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sollen die schleswig-holsteinischen Kommunen mit einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90% bei der Bereitstellung und dem Betrieb von temporären kommunalen Gemeinschaftsunterkünften, die der Aufnahme insbesondere von Schutzsuchenden aus der Ukraine dienen, gefördert werden.


Antragsfristen:

  • für neu zu betreibende tkGU                                    ► 30.04.2024
  • für bereits betriebene tkGU                                      ► 31.12.2023
  • für Anträge zur Erstattung von Vorhaltekosten     ► 30.06.2024

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Ragna Carstens

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-2745

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