Beteiligungsfonds Mittelstand SH
- Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken
- Verbesserung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital
Der Beteiligungsfonds Mittelstand SH stellt Ihrem Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Das über den Beteiligungsfonds bereitgestellte Kapital können Sie für Maßnahmen zur Unternehmenserweiterung oder Unternehmensgründung und Nachfolgefinanzierung nutzen.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere mittelständisch geprägte Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Wie wird gefördert?
- Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
- Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung mit oder ohne Wandlungsoption: 50.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR
- offene Beteiligung: maximal 1,5 Mio. EUR als Minderheitsbeteiligung, im Regelfall bis zu 24,9 % des Kapitals
- Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
- Laufzeit:
- stille Beteiligung: 10 Jahre
- offene Beteiligung: 7 Jahre
- Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Was ist noch wichtig?
- Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH (Förderlotsen)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wer ist Ihr Fördergeber?
- Die IB.SH fördert mit dem Land Schleswig-Holstein und mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Ansprechpersonen für Unternehmen und Gründungen
Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen
Besuchsadresse: IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
0431 9905-3365