Bürgerenergiefonds
- unabhängige Beratung
- Risikokapital für die Ausarbeitung Ihres Bürgerenergieprojektes
- Bereitstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei
Um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, hat das Land Schleswig-Holstein im Sondervermögen Energie- und Wärmewende, Klimaschutz und Bürgerenergie Mittel für Bürgerenergieprojekte bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtert und finanzielle Risiken gesenkt werden.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.
Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.
Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.
Mit dem IB.SH Innovationsdarlehen fördert die IB.SH junge und stark wachsende Unternehmen, die in besonders innovative Geschäftstätigkeiten wie zum Beispiel neue oder erheblich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen investieren oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Darüber hinaus fördert die IB.SH insbesondere Existenzgründungen.
Kennzahlen
98 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.
Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
Was sind Ihre Vorteile?
- unabhängige Beratung
- Risikokapital für die Ausarbeitung Ihres Bürgerenergieprojektes
Wer wird gefördert?
Zusammenschlüsse von Akteuren in Schleswig-Holstein, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- mindestens 7 natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten, darüber hinaus dürfen sich juristische Personen beteiligen
- natürlichen Personen müssen Stimmenmehrheit oder Vetorecht gegenüber anderen Projektbeteiligten (Kommunen, Vereine oder Unternehmen) besitzen
- Erstwohnsitz von 7 der natürlichen Personen muss im Gemeindegebiet liegen, in dem das Projekt durchgeführt werden soll
- gesellschaftsrechtliche Form des Zusammenschlusses ist frei wählbar
Was wird gefördert?
- ausschließlich vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, z.B. aus den Sektoren
- Erneuerbare Energien
- Neue Mobilität
- Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren
- Digitalisierung im Energiesektor
- Im Einzelnen sind insbesondere förderfähig:
- Vorplanungskosten, z. B. für
- Machbarkeitsstudien
- Standortanalysen
- Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
- Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes einschließlich der Kosten für Maßnahmen zur Bürger- und Akteursbeteiligung nach einem mit dem Antrag vorzulegenden Konzept in Höhe von maximal 25.000 Euro je Projekt
- Vorplanungskosten, z. B. für
Wie wird gefördert?
- Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro
- förderfähige Gesamtausgaben müssen mindestens 10.000 Euro betragen
- Bereitstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes zinsfrei
- Der Zuwendungsbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn das Gesamtprojekt umgesetzt wird.
- Rückzahlung bei Eintritt der Gesamtprojektfinanzierung fällig
- Kommt das Projekt nicht zustande, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden.
Was ist noch wichtig?
Die Zuwendung muss vor Beginn des Projektes beantragt werden.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Eine Initialberatung erfolgt durch die IB.SH Energieagentur (siehe Ansprechpartner).
- Der Förderantrag ist einzureichen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Wohnquartiersentwicklung/ Städtebauförderung, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel