Förderprogramm zum Einsatz von erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmebereich
- Einsatz von erneuerbaren Energien bei Schulgebäuden
Mit dem Landesprogramm Erneuerbare Energien fördert das Land Schleswig Holstein den Klimaschutz insbesondere die Senkung der Treibhausgasemissionen im Land.
Das Land Schleswig Holstein stellt im Rahmen eines kommunalen Infrastrukturprogramms beginnend mit dem Haushaltsjahr 2021 10 Millionen Euro zur Förderung des Einsatzes von erneuerbaren Energien bei Schulgebäuden (Anlagen im Bereich von Schulbaumaßnahmen) einschließlich der Nutzungsentgelte für die IB.SH bereit.
Die Mittel des Förderprogramms teilen sich auf, dass 13% auf Maßnahmen der Kreise und 87 % auf Maßnahmen der Städte, Gemeinden, Ämter und Schulverbände entfallen.
Was wird gefördert?
Investive Maßnahmen zur Erzeugung von elektrischer oder thermischer Energie aus Erneuerbaren Energien zur in der Regel überwiegenden Deckung des Eigenbedarfes der jeweiligen in den Antrag einbezogenen Schulen.
Wie wird gefördert?
Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB-SH beauftragt.
Die geltende Richtlinie sowie das Antragsformular finden Sie nachstehend als Download.
Hinweis
Anträge konnten vom 01.12.2022 bis 30.11.2023 gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bereits begonnene Maßnahmen nicht förderfähig sind. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist nicht möglich, ein Beginn der Maßnahme ist erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides möglich.