Förderung der Innenstadtentwicklung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 %
- Förderung kurzfristiger Maßnahmen
- Förderung mittelfristig umsetzbarer Konzepte und Strategien
Mit dem Zuschussprogramm sollen Städte und Gemeinden kurz- bis mittelfristig gestärkt werden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Hinweis:
„Das Gesamtbudget von 12,5 Mio. Euro ist ausgeschöpft. Eine weitere Antragstellung ist nicht möglich. Da nicht alle interessierten Kommunen vollumfänglich aus dem Sofortprogramm unterstützt werden können, hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG) die BIG Städtebau GmbH in Kooperation mit der GEWOS beauftragt, denjenigen Kommunen beratend zur Seite zu stehen, die nicht direkt von dem Förderprogramm profitieren. Für ein Erstberatungsgespräch nehmen Sie gern unter der Mailadresse Beratung.Innenstadtprogramm@dsk-big.de Kontakt auf.“
Stand Februar 2022 profitieren bereits 36 Städte und Gemeinden von dem Programm (Link zu der Medieninformation).
Was sind Ihre Vorteile?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Einfache Antragstellung
- Förderung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen sowie Entwicklung von mittelfristig umsetzbaren Konzepten und Strategien
Wer wird gefördert?
- Schleswig-Holsteinische Gemeinden (Oberzentren, Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren und Unterzentren)
- Sonstige Gemeinden ab einer Einwohnergröße von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
- Kommunale Unternehmen der zuwendungsberechtigten Gemeinden, wenn die Gemeinde alleiniger Träger des kommunalen Unternehmens ist
Was wird gefördert
- Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte die geeignet sind, die Anziehungskraft der Zentren zu stärken und gute Rahmenbedingungen für einen größeren Zulauf zu schaffen
- Mittelfristig wirkende Konzepte und Strategien für städtische Räume mit Zentrumsfunktion, daraus entwickelte Maßnahmen sowie städtebauliche oder bauliche Projekte, die die vielfältigen Nutzungsanforderungen aufzeigen und berücksichtigen
- Förderfähig sind auch Anträge zur Einrichtung eines Projektfonds, um daraus auf Grundlage eines konzeptionellen Rahmens mehrere Einzelmaßnahmen zu finanzieren
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung
- Zuschuss in Höhe von max. 75 Prozent der förderfähigen Kosten
- Förderhöchstsumme: 500.000 Euro pro Zielgebiet
- Mindestförderhöhe: 30.000 Euro (Mindest-Gesamtkosten: 40.000 Euro)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Der Förderantrag (siehe Downloads) ist an die IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel zu richten.