Zuschuss für Frauenfacheinrichtungen

  • Förderung von Investitionsmaßnahmen
  • Modernisierung und Ersatzneubau

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 1 – Keine Armut

SDG 1 – Keine Armut

Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden. Dabei geht es zum einen um existenzbedrohende Armutsformen. Zum anderen soll die Situation der Menschen in Schleswig-Holstein verbessert werden, die ein besonders niedriges Einkommen haben.

Produkte und Leistungen

Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.

Eine bessere Qualifizierung der Menschen trägt zu einem höheren Beschäftigungsstand bei ausreichenden Löhnen bei. Diese Qualifizierung fördert das Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Landesprogramm Arbeit. Darunter fallen zum Beispiel der Weiterbildungsbonus oder branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben, bei denen die IB.SH bei der Antragstellung berät.

Kennzahlen

1.353 bezahlbare Wohneinheiten wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert.

Logo SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden

Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.

Produkte und Leistungen

Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.

Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.

Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.

Logo SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

SDG 16 – Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Friedliche und inklusive Gesellschaften sind für eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Alle Menschen sollen Zugang zur Justiz haben. Leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen werden auf allen Ebenen aufgebaut.

Produkte und Leistungen

Seit 2016 werden bei unserer Eigenanlage neben Aspekten der ökonomischen explizit auch Aspekte der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit geprüft und bei Entscheidungen berücksichtigt.

Die IB.SH ist sich der Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte bewusst. In unserer Sustainable-Finance-Erklärung verpflichten wir uns, Finanzierungen und insbesondere den Erwerb von Wertpapieren zur Anlage mit kritischen Einflussfaktoren auf die Nachhaltigkeitsentwicklung zu vermeiden.


Frauenfacheinrichtungen (Frauenhäuser) stellen einen unverzichtbaren und wichtigen Bestandteil im Einsatz gegen Gewalt gegenüber Frauen dar. Zur Erfüllung des Schutzauftrages ist es dabei zwingend erforderlich, dass den schutzsuchenden Frauen auch Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden können. Aus einer Analyse ergibt sich, dass Bedarf an der Vornahme baulicher Investitionsmaßnahmen besteht. Aus Mitteln des Sondervermögens IMPULS 2030 stellt das Land Schleswig-Holstein 10,3 Millionen Euro hierfür zur Verfügung.

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315