„Freie Szene“: Investitionsförderung für die freie Kulturszene und kleine Kultureinrichtungen - Kulturförderung

  • Gefördert werden Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften
  • Gefördert werden der Erwerb von Ausstattungsgegenständen und Baumaßnahmen
  • Gefördert werden Investitionen mit einer Zuschusshöhe ab 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro

Das Investitionsprogramm des Kulturministeriums wird verlängert und soll weiterhin die kulturelle Infrastruktur im Lande fördern und nachhaltig stärken. Dieses Investitionsprogramm fördert Kulturschaffende der freien Szene außerhalb öffentlich-rechtlicher Trägerschaften

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 4 – Hochwertige Bildung

SDG 4 – Hochwertige Bildung

Bei diesem Ziel geht es um eine inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens für alle.

Produkte und Leistungen

Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum begleitet Schul- und Hochschulbaumaßnahmen mit dem Ziel einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Umsetzung. Mit dem Kommunaldarlehen fördert die IB.SH unter anderem auch kommunale Schulbauvorhaben; Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren.

Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen, unterstützt. Damit tragen wir dazu bei, die Bildungsinfrastruktur in Schleswig-Holstein zu verbessern. Die Förderung erfolgt zu 75 Prozent mit einer Zinsbindung und Laufzeit von 20 Jahren (bei 2 Tilgungsfreijahren).

Das Landesprogramm Arbeit wird mit Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ziel des Arbeitsmarktprogramms 2021 - 2027 ESF+ ist insbesondere die Förderung von Beschäftigung, Bildung und sozialer Integration. Weitere Zuschussprogramme, mit denen Bildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Ebenen verbessert werden sollen, sind zum Beispiel das Aufstiegs-BAföG, das Programm IMPULS 2030 sowie Zuschüsse für Jugendaufbauwerke in Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Im Rahmen der Arbeitsmarkt­ und Strukturförderung bewilligten wir in 2022 über 13.723 Zuschüsse an öffentliche Empfänger, Privatpersonen und Unternehmen. Außerdem konnten wir in 2023 4.712 Personen mit dem Aufstiegs­BAföG begleiten. Darüber hinaus wurden gemeinsam mit langjährigen Partnerinnen und Partnern zahlreiche Projekte zur Aus- und Weiterbildung initiiert.


Das Programm richtet sich an nicht gewinnorientierte, öffentlich zugängliche Einrichtungen, Gruppen oder Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung wie etwa soziokulturelle Zentren, freie Theater, Kunstvereine, Heimatvereine, nicht - staatliche Museen, musikalische Ensembles, Filmclubs oder Literaturvereinigungen. Es ist im Jahr 2024 mit 275.000 Euro ausgestattet.

Die Projekte müssen spätestens bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

Eine Antragstellung ist bis zum 31.05.2024 möglich.

Bitte orientieren Sie sich bei der Antragstellung an der Richtlinie ab 2021.

Bei Fragen hilft

Portrait von Ragna Carstens

Ragna Carstens

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-2745