Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds.SH

  • Zuschussförderung für Potenzialanalysen
  • Zinsverbilligte Darlehensförderung
  • Schaffung von Bauland im gewerblichen und industriellen Bereich

Mit seinem zweistufigen Förderprogramm unterstützt das Land die Kommunen (Kreise, Gemeinden und Ämter), kommunale Zweckverbände sowie der Aufsicht des Landes unterstehende insolvenzunfähige Anstalten öffentlichen Rechts, die beabsichtigen, bei der Entwicklung von Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung.


So funktioniert der Gewerbeflächen-Entwicklungsfonds SH

Was sind Ihre Vorteile?

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage durch Potenzialanalysen
  • Kombinierte Zuschuss- und Darlehensförderung

Wer wird gefördert?

Kommunen (Kreise, Gemeinden und Ämter), kommunale Zweckverbände sowie der Aufsicht des Landes unterstehende insolvenzunfähige Anstalten öffentlichen Rechts, die beabsichtigen, die beantragten Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung zu entwickeln.

Was wird gefördert?

Programmteil 1

  • Erstellung von Potenzialanalysen

Programmteil 2

  • Entwicklung von Flächen für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung, u.a. Erschließung, Ankauf, Schaffung von Infrastruktur

Wie wird gefördert?

Programmteil 1

  • Zuschussförderung
  • 70 % der zuwendungsfähigen Kosten

 

Programmteil 2

  • Bereitstellung eines Darlehens (zu Markteinstandskosten) für die im Rahmen der Potentialanalyse definierten Entwicklungskosten
  • Jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,3 % p.a.
  • Die Antragstellerin hat den Darlehenszins (Markteinstand zuzüglich Verwaltungskostenbeitrag) zu zahlen
  • Endfällig, idealerweise aus den Erlösen der entwickelten Gewerbeflächen und/oder Fachförderungen
  • Tilgungen können auf Wunsch der Kommune zu festen Zeitpunkten vereinbart werden

Welche Kombinationen mit anderen Fördermitteln sind möglich?

  • Die Kommune ist bei der Flächenentwicklung verpflichtet, eventuell vorhandene Zuschussmittel aus Fachförderprogrammen zu beantragen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Anträge können bei der IB.SH gestellt werden
  • Vor der Beantragung ist eine Initialberatung durch die IB.SH möglich, wenden Sie sich gerne an die unten angegebenen Ansprechpartner

Was ist noch wichtig?

  • Mit dem Vorhaben darf frühestens nach Antragseingang bei der IB.SH begonnen werden. Anträge auf einen Vorzeitigen Maßnahmenbeginn sind möglich.
  • Das Darlehen ist nur bedingt rückzahlbar, soweit Mindererlöse aus geförderten Projekten nach vollständiger Flächenveräußerung oder bei Endfälligkeit des Darlehens verbleiben. Eine Umwandlung von bis zu 20 % der Darlehenssumme in einen Zuschuss ist möglich.
  • Das Land wird nach vollständiger Flächenveräußerung an Mehrerlösen aus der Entwicklung mit beteiligt.

Hinweis

Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitslinie der IB.SH (abrufbar unter http://www.ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie

Bei Fragen hilft

Portrait von Gerhard Petermann

Gerhard Petermann

Leiter Wohnquartiersentwicklung/Städtebauförderung
0431 9905-3315
Portrait von Lars Bührmann

Lars Bührmann

Berater Quartiersentwicklung / Städtebauförderung
0431 9905-3738
Portrait von Mareike Zamzow

Mareike Zamzow

Beraterin Wohnquartiersentwicklung / Städtebauförderung
0431 9905-2832