IB.SH Breitband
- langfristige und zinsgünstige Finanzierung
- Beratung bei komplexen Breitbandvorhaben
Mit IB.SH Breitband fördern wir die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Was sind Ihre Vorteile?
- Langfristige und zinsgünstige Finanzierung
- Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben
Wer wird gefördert?
- Kommunen, kommunalnahe Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände
- Unternehmen, an denen Kommunen beteiligt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein
Wer wird nicht gefördert?
- Nicht gefördert werden Finanzinstitute (Refinanzierungsmöglichkeit)
Was wird gefördert?
- Investitionen in den Aufbau einer flächendeckenden Glasfaserversorgung in Schleswig-Holstein
Wie wird gefördert?
- Bereitstellung von langfristigen, zinsgünstigen Darlehen
- IB.SH-Darlehen für Kommunen und Zweckverbände bis zu 100-Prozent-Finanzierung (außer bei neugegründeten Breitbandzweckverbänden bis zu 50 Prozent), bei Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Unternehmen gewerblicher Wirtschaft bis zu 50-Prozent-Finanzierung der Investitionskosten, max. 30 Mio. Euro pro Vorhaben
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formloser Antrag bei der IB.SH
Was ist noch wichtig?
Das Darlehen muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).