IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen
- zinsvergünstigtes Darlehen
- Tilgungsaussetzung während der ersten 5 Jahre
- Beratung bei komplexen Breitbandvorhaben
Mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Kommunen fördert die IB.SH die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.
Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.
Mit dem IB.SH Innovationsdarlehen fördert die IB.SH junge und stark wachsende Unternehmen, die in besonders innovative Geschäftstätigkeiten wie zum Beispiel neue oder erheblich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen investieren oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Darüber hinaus fördert die IB.SH insbesondere Existenzgründungen.
Kennzahlen
98 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Was sind Ihre Vorteile?
- Zinsvergünstigung bis zu 10 Jahre und 7,5% der Darlehenssumme
- Aussetzung der Tilgung für bis zu 5 Jahre
- Erfahrung der IB.SH im Bereich der Beratung und Finanzierung komplexer Breitbandvorhaben
Wer wird gefördert?
- Kreise
- Ämter
- Gemeinden
- Zweckverbände
Der kommunale Aufgabenträger darf weder als Betreiber des Netzes noch als Dienstanbieter (Internet, Telefon, Fernsehen) auftreten.
Was wird gefördert?
- Errichtung von Next Generation Access-Netzen (NGA) mit einer Bandbreite von mindestens 30 MBit/s im Download sowie ausnahmsweise nach Einzelfallprüfung Netze der Grundversorgung mit mindestens 6 MBit/s im Download
- Erstellung passiver Netze (v. a. Leerrohre, Kabel, PoP-Gebäude)
Wie wird gefördert?
- IB.SH-Darlehen in Höhe von bis zu 50 % der Investitionskosten, max. 30 Mio. EUR pro Vorhaben
- Darlehenslaufzeit: bis zu 25 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 20 Jahre
- Zinsvergünstigung: zu Beginn der Darlehenslaufzeit – in einer Zeitspanne von bis zu 10 Jahren (berechnet ab Valutierung) in Höhe von bis zu 1,5 Prozentpunkten p. a. aus Mitteln des Sondervermögens Breitband auf den von der IB.SH in jedem Einzelfall auf Kapitalmarktbasis ermittelten kostendeckenden Darlehenszins (Aktivzins). Die Zinsverbilligung darf in der Summe 7,5 % des Darlehensbetrages nicht übersteigen
- Aussetzung der Tilgung: in den ersten 5 Jahren der Darlehenslaufzeit (berechnet ab Valutierung)
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Antrag bei der IB.SH vor Beginn der Maßnahme
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was ist noch wichtig?
- Einhaltung der EU-beihilferechtlichen, vergaberechtlichen, förderrechtlichen und gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen durch den Darlehensnehmer
- Nachweis des Darlehensnehmers, dass seinen Beschlussgremien aktuelle und plausible Finanzdaten zum Finanzierungsvorhaben vorliegen (mindestens Darstellungen der voraussichtlichen Über- und Unterdeckung bei der Errichtung und dem Betrieb des Breitbandnetzes unter Berücksichtigung der vollen Zinsverbilligung
Hinweise
- Die Konditionen des IB.SH Breitbandförderdarlehens wurden im vierten Quartal 2020 geändert. Die Konditionen des Förderprogramms für Neuanträge wurden angepasst, um den Antragsstellenden die vollständige Nutzung der Förderung speziell im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen (Zinskonditionen) zu ermöglichen. Dies geschieht insbesondere durch die Verlängerung des Förderzeitraums auf bis zu 10 Jahre. Für Altanträge (Inklusive noch nicht valutierter Zusagen) bleiben die alten Förderbedingungen weiterhin maßgeblich, Neuanträge fallen in den Anwendungsbereich der geänderten Bedingungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Produktinformationsblättern (s. "Downloads").
- Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus dem Punkt b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Bei Fragen hilft
Downloads
Ähnliche Produkte
Für diese Auswahl gibt es leider keine Produkte.