IB.SH Härtefallfonds Mittelstand

  • Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro
  • zinslos für die ersten fünf Jahre
  • Antragsfrist abgelaufen

Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand soll haupterwerbliche, private Unternehmen unterstützen, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder einen solchen erwarten. Dabei werden nur durch die Corona-Krise bedingte, im Zuge von realisierten bzw. erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe gefördert. Diese sind bzw. werden nicht durch bereits gewährte bzw. ausgezahlte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt.


***Die Antragsfrist für den IB.SH Härtefallfonds Mittelstand endete am 15. März 2022.***

Die häufigsten Fragen zum IB.SH Härtefallfonds Mittelstand haben wir in den FAQs zu dieser Förderung für Sie zusammengefasst und beantwortet.

Wer wird gefördert?

  • Haupterwerbliche, private Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein, die
    durch die Corona-Krise im 2. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019, im 1. Halbjahr 2021 im
    Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, im 2. Halbjahr 2021 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 oder im 1.
    Halbjahr 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 einen Umsatzausfall von mind. 50 % aufweisen bzw.
    erwarten. Bei Start-up-Unternehmen und Existenzgründungen (Gründung vor dem 01.04.2020), die in
    2019 bzw. 2020 noch keine Ist-Umsätze erzielt haben, sind zur Ermittlung des Umsatzausfalls die
    ursprünglich plausibilisierten Planumsätze für das 1. bzw. 2. Halbjahr 2021 mit den aktuell zu
    erwartenden Umsätzen des 1. bzw. 2. Halbjahrs 2021 zu vergleichen. Alternativ muss der realisierte
    Umsatzausfall mind. 30 % in den Monaten November 2020 bis Januar 2021 im Vergleich zu den
    Monaten November 2019 bis Januar 2020 oder mind. 50 % in einem der Monate November 2020,
    Dezember 2020 oder Januar 2021 im Vergleich zum korrespondierenden Vorjahresmonat betragen.
  • Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur oder in der Primärerzeugung
    landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Ebenso werden exportbezogene Tätigkeiten nicht gefördert.
    Für den gewerblichen Straßengüterverkehr bestehen eingeschränkte Fördermöglichkeiten.
  • Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.

Rechtlich eigenständige Betriebsstätten / Betreibergesellschaften in Schleswig-Holstein sind getrennt
voneinander antragsberechtigt (jedoch sind Unternehmensverbünde im Sinne des Beihilferechts zu beachten).

Wie wird gefördert?

  • Darlehen ab 15.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten).
  • Zinssatz: Zinslos für die ersten fünf Jahre.
  • Laufzeit: fünf Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre).
  • Eine mögliche Anschlussfinanzierung erfolgt zu den dann geltenden Konditionen.
  • Tilgungsfrei für zwei Jahre, anschließend monatliche Tilgung mit zehnjährigem Tilgungsprofil.
  • Unbesichertes Darlehen der IB.SH.
  • Ihre Hausbank muss sich mit einem zusätzlichen Darlehen in Höhe von 10 % (Basis Förderdarlehen der IB.SH) an der Finanzierung mit mind. gleicher Laufzeit, zwei tilgungsfreien Jahren und zehnjährigem Tilgungsprofil beteiligen. Das Darlehen der Hausbank kann besichert werden und ist marktüblich zu verzinsen. Bei Förderdarlehen bis 50.000 Euro kann der Hausbankenbeitrag auch durch die Bereitstellung von kurzfristigen Betriebsmittelkrediten erfolgen.

Was ist noch wichtig?­

  • Die IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18.12.2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank und bereits gewährter De-minimis- Beihilfen für Ihr Unternehmen kann das zugesagte Darlehen von der beantragten Höhe abweichen. Einen ersten Überblick bietet die Anlage „Orientierungshilfe De-minimis-Beihilfe“.
  • Das Unternehmen verpflichtet sich, auf Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sowie die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter ebenso wie die Rückführung von Gesellschafterdarlehen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung während der Laufzeit dieses Darlehens zu verzichten; ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen (einschließlich Gratifikationen, geldwerter Vorteile und sonstiger, auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile) an Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter.
  • Das Unternehmen muss spätestens am 01.04.2020 gegründet worden sein, d. h. die Geschäftstätigkeit aufgenommen haben.
  • Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand (Darlehen) ist Teil des Härtefallfonds Mittelstand, der auch ein Beteiligungsprogramm der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) enthält. Es ist möglich, sowohl Mittel aus dem Darlehensprogramm als auch Mittel aus dem Beteiligungsprogramm zu beantragen. Zur Programmsteuerung und zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben erfolgt daher anlassbezogen ein Informationsaustausch zwischen der IB.SH und der MBG.
  • Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehens können bis zum 15.03.2022 (Antragseingang IB.SH) gestellt werden.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Die Antragstellung kann nur über die Hausbank an die IB.SH erfolgen.
  • Die Hausbank bestätigt und plausibilisiert den realisierten bzw. erwarteten Umsatzausfall von mind. 50 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019, für die Monate Januar bis Juni 2021 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019, für die Monate Juli bis Dezember 2021 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019 oder für die Monate Januar bis Juni 2022 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019. Sie bestätigt und plausibilisiert alternativ den realisierten Umsatzausfall von mind. 30 % für die Monate November 2020 bis Januar 2021 im Vergleich zu den Monaten November 2019 bis Januar 2020 oder mind. 50 % in einem der Monate November 2020, Dezember 2020 oder Januar 2021 im Vergleich zum korrespondierenden Vorjahresmonat. Ggf. bindet sie zu diesem Zwecke Steuerberater / Wirtschaftsprüfer ein.
  • Die Hausbank sendet den Antrag an die zentrale E-Mail Adresse haertefallfonds[at]ib-sh.de.
  • Von Unternehmen direkt bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar zurückschicken.
  • Antragsteller, die bereits eine Förderung aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand erhalten haben, können über ihre Hausbank einen zweiten Antrag stellen. Für die summierte Darlehenshöhe der beiden Anträge gilt die Betragshöchstgrenze von 750.000 Euro (max. 25 % vom Jahresumsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten). Der Mindestdarlehensbetrag für den Zweitantrag beträgt ebenfalls 15.000 Euro.

Bitte nutzen Sie bei Fragen zum IB.SH Härtefallfonds Mittelstand zuerst unsere FAQs.

 

Ansprechpartner für Hausbanken:

Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mailadresse) an Mathis Teßmer, kommissarischer Leiter Firmenkunden Finanzierung (E-Mail: mathis.tessmer[at]ib-sh.de) oder sprechen Sie Ihre bewährten Ansprechpartner im Bereich Firmenkunden gerne direkt an.

Ansprechpartner für Unternehmen:

Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mailadresse) an foerderlotse[at]ib-sh.de oder sprechen Sie einen Ansprechpartner der Förderlotsen direkt an.

 

***Die Antragsfrist für den IB.SH Härtefallfonds Mittelstand endete am 15. März 2022.***