IB.SH Immo Effizienzhaus
- Ergänzungsdarlehen: 40 % der Gesamtkosten bis zu 150.000 Euro bzw. 200.000 Euro inkl. Aufstockungsbetrag
- Zinsbindung 15 Jahre
Mit diesem Darlehen ergänzen wir Ihre weitere Immobilienfinanzierung. Die Einhaltung energetischer Mindeststandards fördern wir mit einem äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.
Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.
Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
Was sind Ihre Vorteile?
- geringe monatliche Belastung durch günstigen Zinssatz
- grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank
- IB.SH-interne Immobilienbewertung ohne Kosten für Sie
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
- Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die die energetischen Mindeststandards einhält.
Sie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H´T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzees (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten. - Kauf einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die mindestens den Energiestandard EffizienzhausSH 100 einhält.
- Kauf mit Modernisierung einer Immobilie in Schleswig-Holstein, die innerhalb von 12 Monaten nach Vollauszahlung mindestens beim Jahresprimärenergiebedarf QP und Transmissionswärmeverlust H´T den Standard EffizienzhausSH 100 erreicht.
Die Anforderungen an den Energiestandard EffizienzhausSH 100 entsprechen dem KfW-Standard 100 mit folgender Erleichterung: Bei Bestandsgebäuden nach Teil 3 Abschnitt 1 des GEG können die Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand verwendet werden, so auch die dort beschriebenen Vereinfachungen beim geometrischen Aufmaß im Rahmen der Gebäudebilanzierung.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 40 % der Gesamtkosten, max. 150.000 Euro bzw. 200.000 Euro inkl. Aufstockungsbetrag
- Voraussetzung, um ein Aufstockungsdarlehen zu erhalten:
- mindestens KfW Effizienzhaus Standard 40 erreicht oder
- mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
- Auszahlung bis 250.000 EUR Antragsobligo:
- bei Neubau: 50% bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50% bei Fertigstellung des Rohbaus
- bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- Auszahlung über 250.000 EUR Antragsobligo:
- bei Neubau: 30% bei Baubeginn, 50% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit
oder 50% bei Grundstückskauf, 30% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit - bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- bei Neubau: 30% bei Baubeginn, 50% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit
- Eigenbeiteiligung: 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie
- Besicherung: durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner
- gleichbleibende monatliche Belastung für die Dauer der Zinsbindung
- Konditionen:
- fester Sollzinssatz für 15 Jahre
- Tilgungssatz: 1 % oder 2 % pro Jahr
- zum Ende der Sollzinsbindung: Vereinbarung über neuen Sollzinssatz oder Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages
- Bereitstellungszinsen: ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage 3 % pro Jahr
- Darlehenslaufzeit: je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren
- Rückzahlung des Gesamtbetrages unter Einhaltung der Bedingungen des § 489 BGB möglich
Welche Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich?
- Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Was ist noch wichtig?
- Zins- und Tilgungsraten werden nachträglich am letzten Tag des Kalendermonats abgebucht.
- Nach Auszahlung des ersten Teilbetrages bis zur Vollauszahlung fallen zunächst nur Zinsen an. Die Tilgung des Darlehens beginnt im Folgemonat nach Vollauszahlung, spätestens aber 24 Monate nach Darlehenszusage. Die Darlehensrate setzt sich dann aus Zinsen und Tilgung zusammen.
Konditionen IB.SH Immo Effizienzhaus
Zinsbindung in Jahren | 15 | 15 |
---|---|---|
Tilgung % | Sollzins | Effektivzins |
1,00 | 3,93 % | 4,04 % |
2,00 | 3,90 % | 4,02 % |
Zurückzuzahlender Gesamtbetrag
Nettodarlehensbetrag: | 150.000,00 Euro |
+ Sollzinsen: | 152.320,52 Euro |
= Gesamtbetrag: | 302.320,52 Euro |
Dieser Gesamtbetrag hat lediglich Beispielcharakter und kann sich insbesondere verändern, wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung ein neuer Sollzinssatz vereinbart werden sollte.
Details zum effektiven Jahreszins
- Der effektive Jahreszins beträgt 4,02 % und entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Dieser berücksichtigt neben dem Sollzinssatz die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch in Höhe von 354,00 Euro.
- Prämien für eine von der IB.SH verlangte Wohngebäudeversicherung sind nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen, da der IB.SH die Höhe der Prämien nicht bekannt ist.
- Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses und der Anzahl der Raten wird davon ausgegangen, dass der Sollzinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. Wird nach Ende der Sollzinsbindung ein veränderter Sollzinssatz vereinbart, können der tatsächliche effektive Jahreszins sowie die Anzahl der Raten von den angegebenen Werten abweichen.
- Im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Kosten entstehen, die nicht in den effektiven Jahreszins einzubeziehen sind, z.B. Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung der Eigentumsübertragung ins Grundbuch.