IB.SH Immo Eigentum
- Ergänzungsdarlehen: 40 % der Gesamtkosten bis zu 150.000 Euro bzw. 200.000 Euro inkl. Aufstockungsbetrag
- Zinsbindung 15 Jahre
Mit diesem Darlehen ergänzen wir Ihre weitere Immobilienfinanzierung und bieten Ihnen einen äußerst günstigen Zinssatz mit langfristiger Zinsbindung.
Was sind Ihre Vorteile?
- geringe monatliche Belastung durch günstigen Zinssatz
- grundbuchliche Absicherung des IB.SH-Darlehens im Nachrang ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank
- IB.SH-interne Immobilienbewertung ohne Kosten für Sie
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
- Neubau oder Kauf von Immobilien in Schleswig-Holstein
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 40 % der Gesamtkosten, max. 150.000 Euro bzw. 200.000 Euro inkl. Aufstockungsbetrag
- Voraussetzung, um ein Aufstockungsdarlehen zu erhalten:
- mindestens KfW Effizienzhaus Standard 40 erreicht oder
- mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
- Auszahlung bis 250.000 EUR Antragsobligo:
- bei Neubau: 50% bei Baubeginn (oder Grundstückskauf) und 50% bei Fertigstellung des Rohbaus
- bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- Auszahlung über 250.000 EUR Antragsobligo:
- bei Neubau: 30% bei Baubeginn, 50% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit
oder 50% bei Grundstückskauf, 30% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit - bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kaufpreises
- bei Neubau: 30% bei Baubeginn, 50% bei Rohbaufertigstellung und 20% bei Bezugsfertigkeit
- Eigenbeiteiligung: 7,5 % der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Arbeitsleistung an der zu fördernden Immobilie
- Besicherung: durch eine Grundschuld im Rang nach dem Finanzierungspartner
- gleichbleibende monatliche Belastung für die Dauer der Zinsbindung
- Konditionen:
- fester Sollzinssatz für 15 Jahre
- Tilgungssatz: 1 % oder 2 % pro Jahr
- zum Ende der Sollzinsbindung: Vereinbarung über neuen Sollzinssatz oder Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages
- Bereitstellungszinsen: ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage 3 % pro Jahr
- Darlehenslaufzeit: je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren
- Rückzahlung des Gesamtbetrages unter Einhaltung der Bedingungen des § 489 BGB möglich
Welche Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich?
- Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Effizienzhaus in Anspruch genommen werden.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich.
Was ist noch wichtig?
- Zins- und Tilgungsraten werden nachträglich am letzten Tag des Kalendermonats abgebucht.
- Nach Auszahlung des ersten Teilbetrages bis zur Vollauszahlung fallen zunächst nur Zinsen an. Die Tilgung des Darlehens beginnt im Folgemonat nach Vollauszahlung, spätestens aber 24 Monate nach Darlehenszusage. Die Darlehensrate setzt sich dann aus Zinsen und Tilgung zusammen.
Konditionen IB.SH Immo Eigentum
Zinsbindung in Jahren | 15 | 15 |
---|---|---|
Tilgung % | Sollzins | Effektivzins |
1,00 | 4,07 % | 4,19 % |
2,00 | 4,03 % | 4,16 % |
Zurückzuzahlender Gesamtbetrag
Nettodarlehensbetrag: | 150.000,00 Euro |
+ Sollzinsen: | 155.539,61 Euro |
= Gesamtbetrag: | 305.539,61 Euro |
Dieser Gesamtbetrag hat lediglich Beispielcharakter und kann sich insbesondere verändern, wenn nach Ablauf der Sollzinsbindung ein neuer Sollzinssatz vereinbart werden sollte.
Details zum effektiven Jahreszins
- Der effektive Jahreszins beträgt 4,16 % und entspricht den Gesamtkosten des Darlehens, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Dieser berücksichtigt neben dem Sollzinssatz die Gebühr für die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch in Höhe von 354,00 Euro.
- Prämien für eine von der IB.SH verlangte Wohngebäudeversicherung sind nicht in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einbezogen, da der IB.SH die Höhe der Prämien nicht bekannt ist.
- Bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses und der Anzahl der Raten wird davon ausgegangen, dass der Sollzinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. Wird nach Ende der Sollzinsbindung ein veränderter Sollzinssatz vereinbart, können der tatsächliche effektive Jahreszins sowie die Anzahl der Raten von den angegebenen Werten abweichen.
- Im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag können Kosten entstehen, die nicht in den effektiven Jahreszins einzubeziehen sind, z.B. Notarkosten und Gerichtsgebühren für die Eintragung der Eigentumsübertragung ins Grundbuch.