IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft
- langfristige Finanzierungssicherheit
- gemeinsam mit Ihrer Hausbank
Mit dem IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft finanzieren wir gemeinsam mit Ihrer Hausbank Ihr Investitionsvorhaben in Schleswig-Holstein.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen
Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.
Produkte und Leistungen
Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.
Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.
Was ist Ihr Vorteil?
- langfristige Finanzierungssicherheit
Wer wird gefördert?
- gewerbliche Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- Existenzgründer/innen
- Projektgesellschaften
mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Was wird gefördert?
Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von
- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen
- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- energetischen Projekten
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- außenwirtschaftlichen Aktivitäten
Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes
- Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner
- Zinsbindung: maximal 10 Jahre
- Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich
- Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
- Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich
- Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank
Was ist noch wichtig?
- vor Antragsstellung wird eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH empfohlen
- für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen (siehe Downloads)
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formlos über die Hausbank
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Ansprechpersonen für Unternehmen und Gründungen
Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen
Besuchsadresse: IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
0431 9905-3365