IB.SH Mikrokredit
- Darlehensbetrag: 3.000 bis 25.000 Euro
- für Gründungen und Unternehmen bis 5 Jahre
- schnelle Kreditentscheidung
Mit dem IB.SH Mikrokredit unterstützen wir Ihren Start in die Selbstständigkeit mit einem zinsgünstigen Darlehen. In einem vereinfachten Antragsverfahren begleiten wir neben Neugründungen auch Übernahmen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen binnen fünf Jahren nach Gründung.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was sind Ihre Vorteile?
- zinsgünstiges Existenzgründungsdarlehen
- einfaches Antragsverfahren
- schnelle Kreditentscheidung durch die IB.SH
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu 3 Gesellschaftern / -innen (inkl. Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht)
Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.
Von der Förderung ausgenommen sind Personen mit unerledigten Negativmerkmalen in der Schufa.
Was wird gefördert?
- Neugründungen, Übernahme und Festigung (binnen fünf Jahren nach Gründung) von Unternehmen in Schleswig-Holstein
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 3.000 Euro bis 25.000 Euro
- Auszahlung: 100 %
- Zinssatz: 4,90 % p.a. (alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz)
- Zinsbindung: fester Zinssatz für die gesamte Laufzeit
- Tilgungsrate: monatlich gleich bleibend
- tilgungsfreie Zeit: 12 Monate
- Laufzeit: 7 Jahre
- Besicherung: notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers / der Antragstellerin (bei Unternehmen auch der Gesellschafter / -innen)
- vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehensbetrages in einer Summe ohne Kosten jederzeit möglich
- Besonderheit: Förderung kann bis zu zwei Mal pro Vorhaben beantragt werden, sofern der maximale Darlehensbetrag nicht überschritten wird
Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder für Betriebsmittel insgesamt 25.000 Euro nicht übersteigen.
Was ist noch wichtig?
- Existenzgründung ist spätestens im zweiten vollen Geschäftsjahr als Vollerwerb auszuüben
- Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar
- IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommision vom 13.12.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen
- Bei Antragstellung durch ein Unternehmen wird dieses Darlehensnehmer und die Gesellschafter/innen Mitverpflichtete des Darlehens
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Bereiten Sie bitte Ihren Antrag im IB.SH Kundenportal vor und speichern ihn, ohne ihn abzusenden.
- Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer Kooperationspartnerin oder einem Kooperationspartner für den IB.SH Mikrokredit (ib-sh.de) in Ihrer Region.
- Nach Ihrem Beratungstermin stellen Sie Ihren vorbereiteten Antrag fertig und senden uns diesen anschließend über unser Kundenportal zu.
- Vor Antragstellung empfehlen wir eine unentgeltliche Beratung durch die IB.SH-Förderlotsen.
- Tipps zum Ausfüllen Ihres Antrags für den IB.SH Mikrokredit finden Sie auch in unserem Finanzierungskompass.
Antragstellung über das Kundenportal
Durch das Portal digitalisieren und vereinfachen wir die Antragstellung und die Kommunikation rund um unsere Förderprogramme. Im Kundenportal werden mit der Zeit immer mehr Features verfügbar sein. So können Sie in Zukunft:
- direkt mit uns über das Kundenportal kommunizieren
- Ihre Konten einsehen
- Dokumente einfach und schnell einreichen
- Auszahlungsanträge online stellen
Hinweis: Bitte registrieren Sie sich im Kundenportal als Unternehmen oder Institution, wenn Sie den IB.SH Mikrokredit beantragen wollen. |
In der Mikrokredit Übersicht können Sie das Kundenportal und die Antragstellung auch ohne Registrierung kennenlernen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich im Kundenportal zu registrieren, um Ihre eingegebenen Daten zu sichern. Alle von Ihnen im Portal eingetragenen Daten sind verloren und werden automatisch gelöscht, wenn Sie Ihren Web-Browser schließen, ohne am Portal angemeldet zu sein.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen
Support Kundenportal
Sie haben ein technisches Problem bei der Antragstellung?
Wenden Sie sich gerne an unseren Support.
0431 9905-3900