IB.SH Mittelstandskredit
- einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
- flexibel einsetzbar
- Sicherheiten nicht erforderlich
Mit dem IB.SH Mittelstandskredit finanzieren wir Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was sind Ihre Vorteile?
- attraktive Konditionen
- Sicherheiten nicht erforderlich
- einfaches Antragsverfahren und schlanke Kreditprüfung
- flexibel einsetzbar
Wer wird gefördert?
- natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafterinnen/Gesellschaftern
- Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet
- Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist
- Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")
- Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA
- Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt
Was wird gefördert?
Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 Euro ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.
Wie wird gefördert?
- Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 250.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.
- Auszahlung: 100 %
Zinssatz: 4,70 % p.a. für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung
5,20 % p.a. für Unternehmensgründungen und -übernahme
(alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz)
- Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck)
- Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit
- Tilgung: monatliche Annuität
- tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre
- Besicherung: keine
- Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter/innen abzugeben
Was ist noch wichtig?
IB.SH vergibt mit diesem Programm Beihilfen unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 der Kommision vom 13.12.2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
Die IB.SH darf Kraft Gesetz nicht als Wettbewerber anderer Banken und Sparkassen auftreten. Daher wird die IB.SH vor Bearbeitung das Einverständnis der im Antrag genannten "Hausbank" einholen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Sprechen Sie Ihre Hausbank auf Ihren Finanzierungswunsch an.
- Sofern Ihre Hausbank das Vorhaben nicht begleitet, stellen Sie Ihren Antrag direkt über das Kundenportal.
- Unterstützung zur Erstellung eines Rentabilitätsplans finden Sie unter ib-sh.de/infoseite/bausteine-eines-businessplans
- Vor Antragstellung empfehlen wir eine unentgeltliche Beratung durch die IB.SH-Förderlotsen.
Antragstellung über das Kundenportal
Durch das Portal digitalisieren und vereinfachen wir die Antragstellung und die Kommunikation rund um unsere Förderprogramme. Im Kundenportal werden mit der Zeit immer mehr Features verfügbar sein. So können Sie in Zukunft:
- direkt mit uns über das Kundenportal kommunizieren
- Ihre Konten einsehen
- Dokumente einfach und schnell einreichen
- Auszahlungsanträge online stellen
Zum Kundenportal (Registrierung) Hinweis: Bitte registrieren Sie sich im Kundenportal als Unternehmen oder Institution, wenn Sie den IB.SH Mittelstandskredit beantragen wollen. |
In der Mittelstandskredit Übersicht können Sie das Kundenportal und die Antragstellung auch ohne Registrierung kennenlernen. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich im Kundenportal zu registrieren, um Ihre eingegebenen Daten zu sichern. Alle von Ihnen im Portal eingetragenen Daten sind verloren und werden automatisch gelöscht, wenn Sie Ihren Web-Browser schließen, ohne am Portal angemeldet zu sein.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen
Support Kundenportal
Sie haben ein technisches Problem bei der Antragstellung?
Wenden Sie sich gerne an unseren Support.
0431 9905-3900