IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen De-minimis

  • 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro
  • Sollzinsbindungen von bis zu 20 Jahren
  • Digitale Antragstellung auch nach Vorhabensbeginn über das IB.SH Hausbankenportal

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen De-minimis erhalten Sie als Hausbank zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro. Den aus der Refinanzierung gewonnenen Zinsvorteil leiten Sie an Ihre Kundinnen und Kunden – mittelständische und kommunalnahe Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen oder Immobilienkunden – weiter. In der Vertragsgestaltung bleiben Sie weitestgehend frei: So werden Ihre Kundinnen und Kunden aus dem Geschäftsgebiet der IB.SH maßgeschneidert gefördert.


Hinweis: Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).

Was sind Ihre Vorteile?

  • Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH
  • Sollzinsbindungen von bis zu 20 Jahren
  • Digitale Abwicklung durch Sie als Hausbank über das IB.SH Hausbankenportal
  • Antragstellung auch nach Vorhabensbeginn

Wer wird gefördert?

  • Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet
  • Freiberuflich Tätige
  • Kommunalnahe Unternehmen
  • Immobilienkundinnen und -kunden (gewerblich genutzte Immobilie)
  • Gemeinnützige Organisationen

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

  • Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs.
  • Bei Laufzeiten bis 10 Jahre werden Betriebsmittelfinanzierungen, Warenlagerfinanzierungen, Unternehmensübernahmen und Investitionsfinanzierungen gefördert.
  • Bei Laufzeiten über 10 Jahre werden nur Investitionsfinanzierungen gefördert.
  • Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen oder Ablösung von Bankverbindlichkeiten. Ebenfalls von einer Finanzierung ausgeschlossen sind Darlehen an Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungs- und Immobilienmakler, Unternehmensberatungen sowie Schattenbanken. Dies betrifft auch durch Ausgleichszahlungen des Staates finanzierte Geschäftsbereiche privater Träger (z. B. Schulen oder Kindertagesstätten).

Wie wird gefördert?

  • Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank
  • Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
  • wahlweise Raten-, Annuitäten- oder endfälliges Darlehen
  • Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
  • monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
  • Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage

Unsere Konditionen finden Sie detailliert in der unten aufgeführten Tabelle.

Zusätzliche Informationen für Hausbanken:

  • Die IB.SH gewährt in diesem Programm über die Hausbanken an deren Darlehensnehmer (Enddarlehensnehmer) Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L vom 15.12.2023).
  • Das IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen De-minimis darf keinen Unternehmen in den gemäß Art. 1 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2023/2831 ausgenommenen Wirtschaftszweigen gewährt werden.
  • Für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, deren Strom ins öffentliche Netz eingespeist und für die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) – oder eine vergleichbare Förderung – in Anspruch genommen wird, beantragen Sie bitte das IB.SH Schleswig-Holstein-Darlehen ohne Beihilfe.
  • Eine Festsetzung des Sollzinssatzes erfolgt am Tag der Zusage der IB.SH nach Maßgabe des zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionentableaus.
  • Weitergabe des Zinsvorteils an Ihre Kundinnen und Kunden durch das „Risikogerechte Zinssystem“ mit einer Maximalmarge, die alle Kosten und Gebühren abdeckt.
  • Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
  • Abtretung der Enddarlehensnehmerforderung an die IB.SH

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragseinreichung ausschließlich online über das IB.SH Hausbankenportal
  • Bitte reichen Sie
    • die vom Antragstellenden unterzeichnete De-minimis-Erklärung gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 ggf. zzgl. entsprechender De-minimis-Bescheinigungen und
    • die vom Antragstellenden unterzeichnete Selbsterklärung zu Art. 4 Abs. 3 Buchst. a) der Verordnung (EU) 2023/2831 bei Antragstellung mit ein.

Für Enddarlehensnehmerinnen und Enddarlehensnehmer: 

  • Jede Enddarlehensnehmerin und jeder Enddarlehensnehmer kann einen Antrag bei einem Kreditinstitut ihrer/seiner Wahl (Hausbank) mit den Antragsunterlagen stellen.
  • Lassen Sie sich gern vor Antragstellung unentgeltlich durch die IB.SH Förderlotsen beraten

Konditionen Enddarlehensnehmer/-in

  • Der Einstandszinssatz für die Hausbank errechnet sich aus dem Enddarlehensnehmerzinssatz abzgl. der maximalen Bankenmarge der entsprechenden Preisklasse.

*Preisklasse A - I (max. Hausbankenmarge)

Konditionen IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen De-minimis

Laufzeit (Jahre)Tilgungsfrei-jahreSollzins- bindungA* (1,00)B* (1,40)C* (1,70)D* (2,20)E* (2,80)F* (3,50)G* (4,00)H* (5,10)I* (7,40)
3 - 50 - 1= Laufzeit3,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
6 - 90 - 1 53,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
= Laufzeit3,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
100 - 2 53,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
103,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
150 - 3 53,624,024,324,825,426,126,627,7210,02
103,814,214,515,015,616,316,817,9110,21
153,914,314,615,115,716,416,918,0110,31
200 - 353,624,024,324,825,426,126,627,7210,02
103,844,244,545,045,646,346,847,9410,24
154,014,414,715,215,816,517,018,1110,41
204,064,464,765,265,866,567,068,1610,46
Endfällig 3/33,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
Endfällig 5/53,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
Endfällig 10/103,644,044,344,845,446,146,647,7410,04
Stand: 07.10.2024 – alle Konditionen sind freibleibend!

Ansprechpersonen für Hausbanken

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Kathrin Hoga

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Portrait von Susann Dreßler

Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

Besuchsadresse: IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel

0431 9905-3365