IB.SH Stadtwerke-Schutzschirm
- Unterstützung von mehrheitlich öffentlichen Energieversorgern in SH
- Bürgschaft der IB.SH bis zu 80% gegenüber der Hausbank für Bar-/Avallinien
- Zwischen 500.000 und 20 Millionen Euro
Der IB.SH Stadtwerke-Schutzschirm (nachfolgend „Förderprogramm“) dient der Sicherstellung ausreichender Liquiditätszusagen für Energieversorgungsunternehmen in Schleswig-Holstein zur Finanzierung des Energie-Einkaufs zu stark gestiegenen Preisen. Ebenso können die Linien über Zahlungsgarantien in Anspruch genommen werden, um diese bei Vorlieferanten als Sicherheit hinterlegen zu können.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur
Das Ziel ist, eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen, inklusive und nachhaltige Industrialisierung zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Produkte und Leistungen
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät öffentliche Projektträger bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsvorhaben zum Erhalt und nachhaltigen Ausbau der Infrastruktur.
Die Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein hat das Ziel, dass bis 2025 der überwiegende Teil der Haushalte Schleswig-Holsteins über einen Glasfaseranschluss für schnelles Internet verfügen. Bei der Errichtung der Anschlüsse unterstützen wir Kommunen und Unternehmen mit zinsgünstigen Finanzierungs- und Fördermitteln sowie durch flankierende Beratung. So konnte mit unserer Hilfe der Breitbandausbau in Schleswig-Holstein stark vorangetrieben werden.
Mit dem IB.SH Innovationsdarlehen fördert die IB.SH junge und stark wachsende Unternehmen, die in besonders innovative Geschäftstätigkeiten wie zum Beispiel neue oder erheblich verbesserte Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen investieren oder in einen neuen Markt eintreten wollen. Darüber hinaus fördert die IB.SH insbesondere Existenzgründungen.
Kennzahlen
98 Existenzgründungen wurden finanziell unterstützt und rund 1.586 Unternehmen und Gründungsinteressierte zu ihren geplanten Vorhaben beraten. Die branchenübergreifende Beratung und Kreditvergabe motiviert zur Diversität der Unternehmerlandschaft (zum Beispiel Tourismus, Gesundheit, erneuerbare Energien). Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
***Die Antragsfrist ist abgelaufen.***
Die Beantragung der Linien erfolgt über eine Hausbank des Kunden.
1. Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Energieversorgungsunternehmen („Stadtwerke“) mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und Sitz in Schleswig-Holstein, die durch ihr Geschäftsmodell von den massiven Energiepreissteigerungen betroffen sind und bei denen eine kritische Liquiditätssituation nachvollziehbar zu befürchten ist.
- Es handelt sich nicht um ein Unternehmen in Schwierigkeiten laut EU-Definition.
- Es kann nur ein Antrag pro Stadtwerk im Rahmen des Förderprogramms durch die IB.SH mit einer Hausbank begleitet werden.
2. Wie wird gefördert?
- Volumen: mind. 500 TEUR und max. 20 Mio. EUR pro Stadtwerk
- Die Hausbank übernimmt mindestens 20% im eigenen Risiko
- Verwendungszweck: anteilige Risikobeteiligung in Form einer Bürgschaft an liquiditätssichernden Krediten/Zahlungsavalen („Bar-Aval-Linie“) der Hausbank im Rahmen des Förderprogramms.
- Laufzeit: bis zu 2 Jahre
3. Was ist noch wichtig?
- Die antragseinreichende Hausbank erklärt
- bestehende Betriebsmittellinien beim Stadtwerk mind. bis zur Rückgabe der Bürgschaft aus dem Förderprogramm aufrechtzuerhalten.
- Syndizierungen an bestehenden bzw. noch entstehenden Forderungen gegenüber dem Stadtwerk nur mit vorheriger Zustimmung der IB.SH vorzunehmen.
- Die neu beantragte Linie aus dem Förderprogramm von bestehenden Linien zu trennen.
- bestehende Sicherheiten ranganschließend für das Förderprogramm zur Verfügung zu stellen.
- Das antragsberechtigte Stadtwerk erklärt unter anderem,
- dass Entnahmen von Gesellschaftern bzw. Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sowie die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter ebenso wie die Rückführung von deren Gesellschafterdarlehen ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Bar-Aval-Linie nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch für bereits gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse. Der Ausschluss nach den Sätzen 1 und 2 gilt nicht für Zahlungen, die im Konzernverbund des Darlehensnehmers verbleiben.
- dass der kommunale Gesellschafter zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unmittelbar / mittelbar die Mehrheit der Kapitalanteile und der Stimmrechte am Darlehensnehmer hält. Während der Laufzeit der Bar-Aval-Linie ist diese Beteiligung in Höhe von mindestens 51 % der Kapitalanteile und der Stimmrechte am Darlehensnehmer beizubehalten.
- bestehende Kreditlinien bei Drittbanken aufrechtzuerhalten.
- die Bar-Aval-Linie von bestehenden Linien getrennt zu führen.
Die IB.SH erhält für die an die Hausbank herauszulegende Bürgschaft ein marktübliches Entgelt. Das Produkt ist damit beihilfefrei.
Eine vorzeitige Rückgabe der Bürgschaft ist kostenfrei möglich, sofern die Bar-Aval-Linie der Hausbank mit dem Stadtwerk beendet wird.