InnoGrowth SH (befristet bis 31.07.2026)
- Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken
- Verbesserung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital
Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. InnoGrowth SH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“.
Was sind Ihre Vorteile?
- Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken
- Verbesserung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital
Wer wird gefördert?
- Start-ups
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR
- mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen
- mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen, die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten sowie Unternehmen in Schwierigkeit im Sinne von Art. 2 Nr. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 651/2014)
Wie wird gefördert?
- Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
- Beteiligungsbetrag: bis maximal 1,3 Mio. EUR
- Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
- Laufzeit:
- stille Beteiligung: 10 Jahre
- offene Beteiligung: 7 Jahre
- Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
Was ist noch wichtig?
- Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wer ist Ihr Fördergeber?
- Die IB.SH fördert mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien („Zukunftsfonds“) des Bundes, dem Land Schleswig-Holstein und mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH.
Bei Fragen hilft
Externe Ansprechpartner
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Fondsmanagement
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