Innovationsfonds SH
- Finanzierung innovativer Vorhaben und Unternehmen
- Für junge und etablierte Unternehmen
- Ab 50.000,00 EUR
Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.
Was sind Ihre Vorteile?
- Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
- Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken
- Verbesserung der Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung
- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung
- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Wie wird gefördert?
- Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung
- Beteiligungsbetrag:
- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR
- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR
- Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig
- Tilgungsrate:
- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich
- offene Beteiligung: endfällig
- Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre
Was ist noch wichtig?
- Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
Wer ist Ihr Fördergeber?
- Die IB.SH fördert in Verbindung mit der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2021 - 2027), mit dem Land Schleswig-Holstein und mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).
Sollten Sie Grund zu einer Beschwerde mit Bezug zum Innovationsfonds sehen, wird diese gerne entgegengenommen. Bitte wenden Sie sich dafür per Mail an efre.schleswig-holstein[at]wimi.landsh.de
Ansprechpersonen für Unternehmen und Gründungen
Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen
Besuchsadresse: IB.SH, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel
0431 9905-3365Bei Fragen hilft
Externe Ansprechpartner
Andreas Röpken
Georg Banner
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