Investitionsprogramm Ganztagsausbau (GGSK II)

  • Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grundschulen

Zuschussprogramm für die Entwicklung und Erziehung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten, die Teilhabe von Kindern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben.


Zuwendung zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau).

Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei der Gewährleistung der Ganztagsbetreuung. Auf Schleswig-Holstein entfallen 93 Millionen.

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Sie stellt eine Anteilsfinanzierung dar. Die Zuwendung kann bis zu 85 Prozent der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Was wird gefördert?

  • Neubau-, Umbau und Erweiterungsbaumaßnahmen einschl. Erwerb von Gebäuden und Grundstücken
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Ausstattungsinvestitionen einschl. deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme
  • Investive Begleitmaßnahmen

Wie wird gefördert?

Mit der Abwicklung der Zuwendung wurde die IB.SH beauftragt.

Wichtiger Hinweis

Anträge können ab dem 01.09.2024 gestellt werden.

Die Antragsfrist endet am 31.12.2025.

 

Bei Fragen hilft

Portrait von Gabriele Sahm

Gabriele Sahm

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
0431 9905-4530
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Andrea Albrecht

Sachbearbeiterin Zuschussprogramme
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