KfW-Programm BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (Wohngebäude)
- Förderdarlehen bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
- Zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung (KfW und/oder BAFA)
Förderung für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).