KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (Wohngebäude)
- Förderdarlehen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
- Neubau/Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden
Förderung von Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen. Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)“
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 1 – Keine Armut
Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden. Dabei geht es zum einen um existenzbedrohende Armutsformen. Zum anderen soll die Situation der Menschen in Schleswig-Holstein verbessert werden, die ein besonders niedriges Einkommen haben.
Produkte und Leistungen
Die soziale Wohnraumförderung sichert die nachhaltige Kreditvergabe für die Versorgung besonders förderwürdiger Zielgruppen mit bezahlbarem Wohnraum. Die Förderung erfolgt über Darlehen und weitergeleitete Zuschüsse des Landes sowie durch besondere Beratungsleistungen.
Eine bessere Qualifizierung der Menschen trägt zu einem höheren Beschäftigungsstand bei ausreichenden Löhnen bei. Diese Qualifizierung fördert das Land mit Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Landesprogramm Arbeit. Darunter fallen zum Beispiel der Weiterbildungsbonus oder branchenspezifische Qualifizierungsvorhaben, bei denen die IB.SH bei der Antragstellung berät.
Kennzahlen
1.353 bezahlbare Wohneinheiten wurden im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung neu errichtet, modernisiert oder saniert.
SDG 7 – Bezahlbare und saubere Energie
Jeder Mensch soll einen sicheren Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie haben. Für Schleswig-Holstein ist hier insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien relevant.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur und unserer Wohnquartiersentwicklung sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben. Die IB.SH Energieagentur steht sowohl für die Bereiche der Bank als auch für die Kundinnen und Kunden, deren Hausbanken und für das Land als sach- und fachkundige Ansprechpartnerin bei vielfältigen energiewirtschaftlichen und ökologischen Fragestellungen bereit und ist zentraler Bestandteil des Branchennetzwerks in Schleswig-Holstein.
Die Wohnquartierslotsinnen und Wohnquartierslotsen beraten Kommunen zu Förderprogrammen wie z. B. der Energetischen Stadtsanierung und unterstützen beim Antragsprozess bis hin zur Bewilligung. Im Vordergrund dieser Förderprogramme steht meist die Analyse von Wohn- und Stadtquartieren hinsichtlich der Energieeffizienz mit dem Ziel, das aufgedeckte Entwicklungspotenzial umzusetzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
SDG 10 – Weniger Ungleichheiten
Ungleichheiten in und zwischen Ländern sollen verringert werden.
Produkte und Leistungen
Die IB.SH unterstützt in der Zuwendungsbeantragung und -abwicklung für die Investitions- und Bildungsmaßnahmen in den Einrichtungen des Jugendaufbauwerks Schleswig-Holstein. Derzeit arbeiten landesweit verschiedene Einrichtungen im Jugendaufbauwerk und bilden auf freiwilliger Basis einen Verbund. Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 25 Jahren werden Fach-, Methoden-, Lern- und Sozialkompetenzen in Werkstatt, Berufsschule, Internat und in betrieblichen Praktikumsstellen von Wirtschaft und Verwaltungen vermittelt.
Sowohl unsere Wohnquartierslotsinnen und -lotsen als auch unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau tragen zur Minderung von Ungleichheiten bei, indem sie Kommunen und Investoren umfassend zur Schaffung von sozial gefördertem Wohnraum beraten. Dabei kann die Beratung beispielsweise auch den Bau von Studierendenwohnheimen oder betreuten Wohnformen einschließen.
SDG 11 – Nachhaltige Städte und Gemeinden
Städte und Siedlungen sollen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Produkte und Leistungen
Mit unserer Kompetenz in den Bereichen Wohnungs- und Städtebau, Energiewirtschaft, Umwelt und Infrastruktur beraten wir Kommunen und Wohnungsunternehmen und binden weitere Akteurinnen und Akteure ein, um gemeinsam die Wohnraumentwicklung nachhaltig zu verbessern. Mit zahlreichen Produkten fördern wir zukunftsfähige und ganzheitlich durchdachte Planungskonzepte für den Wohnungsbau. Diese sollen Kommunen motivieren, die in ihren Gemeinden vorhandenen Entwicklungs- und Flächenpotenziale zu identifizieren.
Mit unserem Bereich Städtebau fördern wir die Stabilisierung und Aufwertung von Wohnquartieren und verknüpfen dabei bauliche Investitionen der Stadterneuerung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Quartier. Im Fokus stehen beispielsweise die Bewältigung der Folgen des wirtschaftlichen und demografischen Strukturwandels, sowie die Stärkung der Innenstädte auf Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte. Darüber hinaus soll die überörtliche Zusammenarbeit von Städten und Gemeinden verbessert werden, um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten besser bündeln zu können.
Das Infrastruktur-Kompetenzzentrum berät mit Bedarfsanalysen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Das schafft Transparenz und fördert nachhaltige Investitionsentscheidungen in den Städten und Gemeinden.
Die Schaffung von nachhaltigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls durch die Soziale Wohnraumförderung unterstützt. Hierzu beraten unsere Spezialistinnen und Spezialisten aus dem Bereich Mietwohnungsbau Kommunen sowie Investoren umfassend. Das wesentliche Ziel der Sozialen Wohnraumförderung ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz
Es sollen umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergriffen werden.
Produkte und Leistungen
Die Unterstützung der Energiewende und des Umwelt- und Klimaschutzes sowie einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung stehen seit Jahren im Fokus unserer Förderaktivitäten. Spezifische Beratungskompetenzen unserer IB.SH Energieagentur sorgen für die nötige Transparenz bei Investitionsentscheidungen für energiewirtschaftliche und umweltschutzorientierte Vorhaben.
Unternehmen und Gründungsinteressierte in Schleswig-Holstein werden durch uns explizit für Nachhaltigkeitsthemen sensibilisiert. Beratungsschwerpunkte in diesem Zusammenhang sind Maßnahmen der Energieeffizienz und des Klimaschutzes sowie der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
Kennzahlen
Wir treiben die Energiewende unter anderem mit der Finanzierung von erneuerbaren Energien voran. In 2023 wurden 13 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 85 MW finanziell unterstützt. Mit der dadurch erzeugten Strommenge können rechnerisch ca. 50.000 Haushalte in Schleswig-Holstein mit grünem Strom versorgt werden.
Hinweis
Zur Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen schließt die IB.SH kontroverse Geschäftsfelder und Verstöße gegen die Grundsätze der verantwortungsvollen Unternehmensführung von einer Förderung aus. Näheres ergibt sich aus den Punkten a. und b. der Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitsleitlinie der IB.SH (abrufbar unter ib-sh.de/nachhaltigkeitsleitlinie).