Kommunale Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung

  • zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
  • Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein

Mit der Kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung werden investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein gefördert.

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen

Alle Menschen jeden Alters sollen ein gesundes Leben führen können und ihr Wohlergehen soll gefördert werden.

Produkte und Leistungen

Mit der kommunalen Krankenhaus- und Fachklinikfinanzierung fördert die IB.SH investive Maßnahmen in Krankenhäusern und Fachkliniken in Schleswig-Holstein. Außerdem unterstützen wir Rettungsdienste durch Finanzierungen. Dadurch wird für die Menschen in Schleswig-Holstein die gesundheitliche Infrastruktur verbessert und sichergestellt.

Die IB.SH trägt durch die Finanzierung von Pflegeeinrichtungen aktiv zur Verbesserung der Lebensumstände älterer, pflegebedürftiger Menschen bei. Zusätzlich setzt die IB.SH die Zuschussverteilung des Landes für Kindertagesstätten und die Schaffung von Krippenplätzen um und unterstützt auch auf diese Weise die Förderung des Wohlergehens aller Altersgruppen.


Was sind Ihre Vorteile?

  • zinsgünstiges Darlehen der IB.SH
  • Übernahme des Schuldendienstes durch das Land Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?

Krankenhaus- und Fachklinikträger, die vom Land anerkannt sind

Was wird gefördert?

investive Maßnahmen in Krankenhäuser und Fachkliniken in Schleswig-Holstein auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen (siehe Downloads)

Wie wird gefördert?

  • Darlehen der IB.SH
  • Schuldendienst wird durch das Land Schleswig-Holstein getragen

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Anträge sind beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein erhältlich und einzureichen

Bei Fragen hilft

Externe Ansprechpartner

Martin Maus

KHG-Darlehen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
0431 988-5420

Frank Schlüter

LHO-Darlehen
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
0431 988-5418