Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
- Investitionen finanzschwacher Kommunen
- energetische Sanierung von Schulen und frühkindlichen Bildungseinrichtungen
- Verbesserung der Schulinfrastruktur
Mit dem KInvFG stellt der Bund finanzschwachen Kommunen - über die Länder - im Rahmen eines Sondervermögens im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2025 insgesamt 7 Mrd. Euro zur Förderung Ihrer Investitionstätigkeit zur Verfügung. Auf die Kommunen in Schleswig-Holstein entfällt dabei ein Anteil von rd. 199,2 Mio. Euro.
Gegenstand der Förderung
Schleswig-Holstein fördert die energetische Sanierung oder Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur sowie Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen (Kapitel I) sowie die Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren und berufsbildenden Schulen (Kapitel II).
Unterstützung durch die IB.SH
Mit der Abwicklung dieser Zuwendungen wurde die IB.SH beauftragt. Das Gesetz, die geltenden Richtlinien und die Unterlagen für die Beantragung, Erstattung bzw. Abrechnung der Mittel finden Sie im Download Bereich.
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