Kommunaler Investitionsfonds (KIF)
- zinsvergünstigtes Darlehen
- mit anderen Förderprodukten kombinierbar
- Finanzierungsmodelle im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften möglich
Der Kommunale Investitionsfonds (KIF) stellt zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Was sind Ihre Vorteile?
- zinsvergünstigtes Darlehen
- Darlehen und Zuschüsse sind mit anderen IB.SH Produkten und Produkten anderer Fördergeber kombinierbar
Wer wird gefördert?
- Städte
- Gemeinden
- Kreise
- Ämter
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- Zweckverbände sowie Wasser- und Bodenverbände (soweit sie kommunale Aufgaben wahrnehmen)
- Gesellschaften, soweit sie Aufgaben im Bereich der Schwimmsportstätten wahrnehmen und an denen die Gemeinde mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist
in Schleswig-Holstein
Was wird gefördert?
- kommunale Infrastrukturinvestitionen (mit Ausnahme von Investitionen in Krankenhäuser, Fachkliniken und Energieerzeugungsanlagen)
- kommunale Anteile im Rahmen von Städtebauförderungsmaßnahmen
- Finanzierungsmodelle im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften
Projekte in Konversionsstandorten und zur interkommunalen Zusammenarbeit werden vorrangig berücksichtigt.
Wie wird gefördert?
- förderfähige Kosten: bis zu 75 % der Gesamtkosten einer Investition
- bei Städtebauförderungsmaßnahmen kann der kommunale Eigenanteil bis zu einer Höhe von 70 % gefördert werden
- Darlehensbetrag: mindestens 80.000 Euro
- Zinssatz für 2024: jährlich 2,25 % nominal
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Anträge sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres (für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen) beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein einzureichen
- Anträge von kreisangehörigen Gemeinden, Ämtern und Zweckverbänden sind vorab über die Landrätin / den Landrat zu leiten
- kreisfreie Städte können Anträge direkt beim Innenministerium einreichen
Was ist noch wichtig?
- Mittel werden grundsätzlich im Rahmen einer Festbetrags-Finanzierung bewilligt
- es gibt feste Auszahlungsfristen
Bei Fragen hilft
Externe Ansprechpartner
Stephanie Manske
Marc-Oliver Will
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