Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Bündelung der regionalen Kapazitäten für die Planung und Realisierung digitaler Infrastruktur
- Einrichtung und Betrieb von Stellen zur Beratung, Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein, die den Ausbau einer flächendeckenden digitalen Infrastruktur vorantreiben
- Einrichtung und Betrieb von Stellen zur Aufnahme, Aufbereitung, Dokumentation, Darstellung und Kommunikation des Ausbaus und der Ausbaufortschritte im Bereich des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Es können keine Anträge mehr gestellt werden, da die zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel bereits ausgeschöpft sind.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Einrichtung von Beratungszentren, die eine effektive und technologieneutrale Errichtung und den weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen unterstützen. Zur Schaffung weitgehend flächendeckender digitaler Infrastrukturen als Voraussetzung für Innovationen bedarf es deshalb neuer oder der Weiterentwicklung bestehender zentraler Einrichtungen auf kommunaler Ebene,
• die für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau notwendigen Kompetenzen bündeln,
• die kommunalen Institutionen sowie die Anbieter und die relevanten Verbände, aber auch die Landesregierung beratend begleiten und
• die notwendige Impulse dort geben, wo der Glasfaser- und der Mobilfunkausbau im Sinne der Strategie der Landesregierung bislang nicht oder nicht ausreichend mobilisiert werden konnte.