Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - KI Anwendungszentren
- Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein
- Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziele der Förderung nach dieser Richtlinie sind zum einen die Förderung des KI-Transfer-Hub-Schleswig-Holstein. Dieses soll die Wirtschaft Schleswig-Holsteins für die Anwendung von KI-Technologien und Nutzung unternehmensbezogener Daten als herausragenden Faktor für die Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze aufschließen.
Zum anderen soll der Aufbau und Betrieb eines KI Anwendungszentrums Schleswig-Holstein gefördert werden, in dem die weitere Entwicklung und dauerhafte Implementierung eines Innovationsökosystems in Schleswig-Holstein für das Themenfeld der Künstlichen Intelligenz vorangetrieben wird.
Was wird gefördert?
Mit dieser Richtlinie werden Forschungs- und Innovationstätigkeiten gefördert, die die Vernetzung in Kleinstunternehmen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien), in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) aber auch in öffentlichen Forschungszentren, Hochschuleinrichtungen und Kompetenzzentren (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung, Durchführbarkeitsstudien) fördern.
Wer wird gefördert?
Begünstigte der Zuwendung sind:
- Hochschulen des Landes, soweit Selbstverwaltungsaufgaben wahrgenommen werden,
- Wirtschaftsnahe Technologietransfer-Einrichtungen sowie Einrichtungen für Forschungs- und Wissensverbreitung mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie für die KI Anwendungszentren. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Es können keine Anträge mehr für diese Maßnahme gestellt werden, da die zur Verfügung stehenden EFRE-Mittel bereits ausgeschöpft sind.