Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus in strukturschwachen Regionen SHs

  • Förderung von touristischen Vorhaben im Binnenland Schleswig-Holsteins in den Bereichen Barrierefreiheit, Digitalisierung und Mobilität
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des LPW aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Aktuelle Hinweise:

Die maßgebliche Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Sobald eine Antragstellung möglich ist, informieren wir Sie sowohl hier als auch per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier

Ziel der Fördermaßnahme

Mit dieser neuen Maßnahme im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft (LPW) 2021-2027 soll die Förderung von touristischen Vorhaben abseits der touristischen Schwerpunkträume an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins fokussiert werden. Ziel der Maßnahme ist es die touristische Attraktivität von Orten und Regionen im Binnenland zu erhöhen und neue Angebote zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu entwickeln.

Es ist eine Umsetzung in zwei Stufen vorgesehen:

Stufe 1 – Entwicklung einer Strategie durch Beteiligungsprozess mit regionalen Akteuren (ARGE Binnenland)

Stufe 2 – Auswahl der Vorhaben durch ARGE Binnenland

Die Vorhaben müssen im Einklang mit noch zu entwickelnder Strategie stehen. Diese Entwicklungsbedarfe bestehen für den Strategieprozess:

  • Nachhaltige Entwicklung, Berücksichtigung lokaler/regionaler Identitäten,
  • gezielter Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten,
  • Mobilität, Digitalisierung,
  • Arbeits- und Fachkräfteentwicklung im Tourismus

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Es wird derzeit mit Hochdruck an der Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens gearbeitet. Aktuell liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer digitalen Antragstellung. Zukünftig steht Ihnen dann neben der Antragstellung in Papierform auch die Möglichkeit zur digitalen Einreichung Ihres Antrags auf dem Serviceportal des Landes zur Verfügung. In Kürze stehen die ersten digitalen Anträge sowie weitergehende Informationen für Sie bereit.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

Bei Fragen hilft

Portrait von Femke Rethorn

Femke Rethorn

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3326

Holger Seidel

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2816

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