Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Nachhaltige integrierte Entwicklung des Tourismus in strukturschwachen Regionen SHs
- Förderung von touristischen Vorhaben im Binnenland Schleswig-Holsteins in den Bereichen Barrierefreiheit, Digitalisierung und Mobilität
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die Förderung erfolgt im Rahmen des LPW aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Aktuelle Hinweise:
Die maßgebliche Förderrichtlinie befindet sich gegenwärtig in der Aufstellung. Sobald eine Antragstellung möglich ist, informieren wir Sie sowohl hier als auch per LPW-Newsletter. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.
Ziel der Fördermaßnahme
Mit dieser neuen Maßnahme im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft (LPW) 2021-2027 soll die Förderung von touristischen Vorhaben abseits der touristischen Schwerpunkträume an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-Holsteins fokussiert werden. Ziel der Maßnahme ist es die touristische Attraktivität von Orten und Regionen im Binnenland zu erhöhen und neue Angebote zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten zu entwickeln.
Es ist eine Umsetzung in zwei Stufen vorgesehen:
Stufe 1 – Entwicklung einer Strategie durch Beteiligungsprozess mit regionalen Akteuren (ARGE Binnenland)
Stufe 2 – Auswahl der Vorhaben durch ARGE Binnenland
Die Vorhaben müssen im Einklang mit noch zu entwickelnder Strategie stehen. Diese Entwicklungsbedarfe bestehen für den Strategieprozess:
- Nachhaltige Entwicklung, Berücksichtigung lokaler/regionaler Identitäten,
- gezielter Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten,
- Mobilität, Digitalisierung,
- Arbeits- und Fachkräfteentwicklung im Tourismus
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Es wird derzeit mit Hochdruck an der Digitalisierung des Zuwendungsverfahrens gearbeitet. Aktuell liegt der Fokus auf der Bereitstellung einer digitalen Antragstellung. Zukünftig steht Ihnen dann neben der Antragstellung in Papierform auch die Möglichkeit zur digitalen Einreichung Ihres Antrags auf dem Serviceportal des Landes zur Verfügung. In Kürze stehen die ersten digitalen Anträge sowie weitergehende Informationen für Sie bereit.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.