Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Breitbandanschluss von Gewerbegebieten

  • Gefördert wird der Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Förderquote bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie Landesmitteln.


 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gemeinden und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Der Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten wird im Rahmen dieser Maßnahme gefördert und soll dazu dienen, die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein durch Bereitstellung zukunftsfähiger Kommunikationsmöglichkeiten (Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetze) zu unterstützen. Die Förderung setzt insbesondere eine Unterversorgung des betreffenden Gebietes, einen entsprechenden Bedarf der ansässigen Betriebe sowie das Fehlen einer eigenwirtschaftlichen Versorgung durch die Telekommunikationswirtschaft voraus. Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsleistungen, die der Vorbereitung und Begleitung von Maßnahmen zum Breitbandanschluss von bestehenden Gewerbegebieten dienen, können dabei auch gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt grundsätzlich bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen auf bis zu 75 % erhöht werden.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Breitbandanschluss von Gewerbegebieten. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Zudem sind die Regelungen des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragsteller

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Ansprechpartner

Infrastruktur-, Kooperations- und nicht-investive Vorhaben

0431 9905-2020

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