Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Digitales Lernen an berufsbildenden Schulen (REACT-EU)
- Förderung der Lernkompetenz von Schülerinnen und Schülern für das eigenständige Lernen mit digitalen Medien und innovativen Endgeräten im Distanz- und Präsenzunterricht
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderquote bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was wird gefördert?
Das Land gewährt Zuwendungen zur Schaffung infrastruktureller Voraussetzungen für die Weiterentwicklung digitaler Lehr- und Lernformen zur Stärkung der "blended learning" Kompetenzen von Schülerinnen, Schülern und Auszubildenden an berufsbildenden Schulen.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Digitales Lernen an berufsbildenden Schulen sowie dem Aufruf zur Interessensbekundung. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Das Interessensbekundungsverfahren ist abgeschlossen.
Unser Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturbehörde steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung.