Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Energetische Optimierung von KMU
- Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderquote bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Landesmitteln.
Aktuelle Hinweise:
Sie suchen nach Informationen zum Landesprogramm Wirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027? Alles rund um das Folgeprogramm und die zugehörigen Maßnahmen finden Sie hier.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Das Land fördert Beratungen zur Vorbereitung von Investitionen und Maßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese sollen zur Verstetigung von bereits initiierten betrieblichen Energiemanagementmaßnahmen führen, um damit den Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens auch langfristig zu senken, die Energieeffizienz kontinuierlich zu verbessern und den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Angestrebt wird damit die Verstetigung von Prozessen energetischer Optimierung in KMU im Sinne eines dauerhaft betrieblichen Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001. Gefördert werden für maximal drei Jahre Personalkosten für einen Energiemanager bzw. eine Energiemanagerin, der bzw. die das Unternehmen beim Aufbau bzw. bei der nachhaltigen Verstetigung eines Energiemanagements gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützt. Falls keine Einstellung eines Energiemanagers bzw. einer Energiemanagerin erfolgt, kann auch ein Zuschuss zu den Kosten einer externen Beratung gewährt werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben." Wo ist die Förderung geregelt? "Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Energetische Optimierung von KMU. Der Förderrichtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme bei der IB.SH zu stellen. Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und beraten Sie bei der Antragsvorbereitung.
Wichtiger Hinweis für Antragstellende
Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
Was ist noch wichtig?
Flankierend zur Förderung gibt es zusätzlich ein Beratungsangebot der IB.SH Energieagentur: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel, beantworten Ihre Fragen, prüfen individuell die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen und helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare.