Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements

  • Förderung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln.


Aktuelle Hinweise:

Sie suchen nach Informationen zum Landesprogramm Wirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027? Alles rund um das Folgeprogramm und die zugehörigen Maßnahmen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Unterstützung von Kooperationsnetzwerken und Clustermanagements in Schleswig-Holstein. Durch Clustermanagements soll die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen zielgerichtet unterstützt werden. Eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren soll die vorhandenen Innovationspotenziale stärken und die Wettbewerbsfähigkeit des Landes insgesamt erhöhen. Dabei fungieren die Managements als zentrale Ansprechpartner, Berater, Informations- und Kontaktvermittler und dienen unterstützend bei der Anbahnung von Forschungskooperationen. Durch Kooperationsnetzwerke, die eine Vorstufe zur Etablierung eines Clustermanagements darstellen, soll die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren sowie die vorhandenen Potenziale gestärkt als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen erhöht werden.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung von Clustermanagements erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), wobei die Förderquote in der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt. Kooperationsnetzwerke werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit einer Förderquote von bis zu zu 75 % der förderfähigen Ausgaben gefördert.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Kooperationsnetzwerke und Clustermanagements. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen über Zuwendungszweck, ZuwendungsempfängerIn, Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Zuwendung entnehmen. Für die Förderung von Kooperationsnetzwerken sind zudem die Regelungen von Ziffer 4.3 Teil II B des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Bei Fragen hilft

Holger Seidel

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2816
Portrait von Thilo Dorloff

Thilo Dorloff

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-5920

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