Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Stadtentwicklung

  • Förderung von Projekten zur nachhaltigen Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Förderquote bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).


Aktuelle Hinweise:

Sie suchen nach Informationen zum Landesprogramm Wirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027? Alles rund um das Folgeprogramm und die zugehörigen Maßnahmen finden Sie hier.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein, die im Zentralörtlichen System als Ober- und Mittelzentren eingestuft sind.

Was wird gefördert?

Es werden Projekte zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung gefördert. Stadtteile und -zentren erfüllen sowohl als Wohnorte als auch als Gewerbestandorte wichtige Funktionen. Liegen jedoch dort gestalterische und funktionale Defizite vor, bieten sie ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine geringere Lebensqualität oder können nicht entsprechend ihrer Potenziale im städtischen Gefüge genutzt werden. Gestalterische und/oder funktionale Defizite zeigen sich u.a. in

  • baufälliger Gebäudesubstanz,
  • unzureichenden oder unattraktiven Grün- und Freiflächen,
  • Militär- und Gewerbebrachen und
  • dysfunktionalen Verkehrs- und Wegeverbindungen.

Die Förderung zielt auf die Wiederbelebung und Aufwertung von Räumen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten ab. Dabei soll für diese Räume die Nutzungsqualität nachhaltig verbessert und eine adäquate Nutzung/Nachnutzung ermöglicht werden. Zuwendungsfähig sind die mit dem Projekt in unmittelbarem Zusammenhang stehenden notwendigen und nicht durch Einnahmen oder auf sonstige Weise gedeckten Bau- und Baunebenkosten.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Nachhaltige Stadtentwicklung. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Ansprechpartner

Infrastruktur-, Kooperations- und nicht-investive Vorhaben

0431 9905-2020

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