Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Förderquote bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie ggf. aus Landesmitteln.


Aktuelle Hinweise:

Sie suchen nach Informationen zum Landesprogramm Wirtschaft für die aktuelle Förderperiode 2021 bis 2027? Alles rund um das Folgeprogramm und die zugehörigen Maßnahmen finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Für die Umstellung der Energieversorgung auf CO2- freie Technologien zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in  Wärmenetzen berücksichtigen. Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz. Hierbei muss eine CO2-Einsparung gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden. Die CO2-Einsparung wird anhand einer Gegenüberstellung der CO2-Emissionen der Referenzvariante und des beantragten Projektes ermittelt.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Zuwendungsbetrag ist auf einen Höchstwert von einer Mio. Euro pro Projekt begrenzt. Die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen entnehmen.

Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Ansprechpartner

Infrastruktur-, Kooperations- und nicht-investive Vorhaben

0431 9905-2020

Bei Fragen hilft

Portrait von Thilo Dorloff

Thilo Dorloff

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-5920
Portrait von Femke Rethorn

Femke Rethorn

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3326

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