Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Regionale Kooperationen
- Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Förderquote bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus Landesmitteln.
Wirkt auf diese SDG ein:

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen und indirekt der kleinen und mittleren Unternehmen, die Verbesserung der Standortbedingungen sowie das Mobilisieren von spezifischen Beschäftigungs- und Wachstumspotenzialen in den Regionen Schleswig-Holsteins. Das Land unterstützt dafür die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen. Die regionalen Zusammenschlüsse legen ihren Entwicklungsanstrengungen möglichst ein integriertes regionales Entwicklungskonzept zugrunde, das auf einer breiten Zustimmung in der Region beruht. Dafür sollen im Wege eines breit angelegten Beteiligungsprozesses die maßgeblichen regionalen Akteure der kommunalen Ebene, gegebenenfalls auch der Wissenschaft/Forschung und Unternehmen, und die betreffenden Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner sowie bei geeigneten Themenstellungen die Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.
Wo wird gefördert?
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel)
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
GRW-Fördergebietskarte Schleswig-Holstein (2022-2027)
Weitere Informationen zu den GRW- Fördergebieten in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Wo ist die Förderung geregelt?
Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Regionale Kooperationen. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen über Zuwendungszweck, ZuwendungsempfängerIn, Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Zuwendung entnehmen. Zudem sind die Regelungen des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Wichtige Hinweise für Antragstellende
- Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt.
- Förderungen aus dem Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 können eine Beihilfe darstellen. Bitte informieren Sie sich frühzeitig im Rahmen der Planung Ihres Vorhabens oder sprechen Sie uns an. Bei Fragen hilft
- Bitte achten Sie bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens auf die Einhaltung der Vergabebestimmungen. Diese dienen der Sicherstellung eines rechts- und wirtschaftspolitisch geordneten Wettbewerbs, der auf einen effizienten und wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel abzielt. Bei Fragen zu der Vergabe wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihre Rechtsberater oder Beratungsstellen, z. B. Auftragsberatungsstelle (ABST Schleswig-Holstein), damit fehlerhaft vergebene Aufträge nicht zu einem Widerruf oder Ausschluss der Förderung führen.
- Bitte beachten Sie, dass in der GRW-Förderung die Förderung der Installation fossiler Heizkessel grundsätzlich unzulässig ist.
Im EFRE-Programm sind in sehr engen Grenzen gemäß Artikel 7 Abs. 1 lit h) i) der EFRE Verordnung 2021/1058 Investitionen im Zusammenhang mit der Produktion, Verarbeitung, Beförderung, Verteilung, Speicherung oder Verbrennung fossiler Brennstoffe zulässig.
Bei Fragen hilft

