Landesprogramm Wirtschaft 2014-2020 - Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen

  • Förderung des Ausbaus der wirtschaftnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bzw. des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.


 

Was wird gefördert?

Es wird der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Bereich der Industrie- und Gewerbegebiete, der Gewerbezentren und der multifunktionalen Einrichtungen gefördert. Durch die geförderten Maßnahmen soll die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und Voraussetzungen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bereitgestellt werden.

Gefördert werden kann die Erschließung von Industrie- und Gewerbegelände. Zur Erschließung zählen auch nach den naturschutzrechtlichen Vorschriften erforderliche Ausgleichsmaßnahmen sowie die Errichtung oder der Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz. Die Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände kann ebenfalls gefördert werden. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Altlasten, soweit sie für eine wirtschaftliche Nutzung erforderlich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Zudem werden Gewerbezentren (GZ) gefördert. GZ sind in unmittelbarer Nähe zu vorhandenen Hochschulen oder Großforschungseinrichtungen gelegen. Ziel der Förderung ist die Steigerung der Anzahl wissens- und technologieorientierten Gründungen. Die GZ sollen Unternehmen, vorrangig Existenzgründern und Jungunternehmern, die nicht älter als drei Jahre sind, für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel fünf, aber nicht mehr als acht Jahre) mit ihren Räumlichkeiten und Gemeinschaftsdiensten geeignete Infrastruktur zur Verfügung stellen.

Die Errichtung oder der Ausbau von multifunktionalen Einrichtungen kann in Ausnahmefällen bei herausragender struktur- und wirtschaftspolitischer Bedeutung und bei besonderem Landesinteresse aus Landesmitteln gefördert werden. Bei diesen Multifunktionsgebäuden als öffentlicher Infrastrukturleistung kann es sich dabei um Messehallen, Tagungs- und Kongresszentren sowie Veranstaltungsräumlichkeiten einschließlich der erforderlichen befestigten Freiflächen handeln.

Wo ist die Förderung geregelt?

Die Prüfung von Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit einzelner Vorhaben sowie die Entscheidung über die Förderung von Vorhaben richtet sich nach den AFG LPW (Auswahl- und Fördergrundsätze und Regeln für die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft) und der Richtlinie Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen. Der Richtlinie können Sie auch die genaueren Förderbestimmungen über Zuwendungszweck, ZuwendungsempfängerIn, Voraussetzungen sowie Umfang und Höhe der Zuwendung entnehmen. Zudem sind die die Regelungen des Koordinierungsrahmens der GRW zu beachten. Die genannten Regelungen finden Sie unten auf der Seite im Downloadbereich unter Rechtsgrundlagen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Bei Interesse an einer Förderung nehmen Sie Kontakt zu unserem Beratungs- und Bewilligungsteam der Infrastrukturförderung auf. Dieses steht Ihnen gerne als Ansprechpartner bei Fragen rund um die Förderfähigkeit Ihres geplanten Vorhabens zur Verfügung und berät Sie bei der Antragsvorbereitung.

Wichtiger Hinweis für Antragstellende

Gemäß Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Hiervon abweichend darf mit dem Vorhaben vor der abschließenden Förderentscheidung nur dann begonnen werden (sog. vorzeitiger Maßnahmebeginn), wenn die bewilligende Stelle (hier: IB.SH) dies auf Antrag schriftlich genehmigt. 

Ansprechpartner

Infrastruktur-, Kooperations- und nicht-investive Vorhaben

0431 9905-2020

Bei Fragen hilft

Portrait von Femke Rethorn

Femke Rethorn

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3326

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