Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung

  • KMU
  • Anlageinvestitionen von mind. 50.000 EUR bzw. mind. 250.000 EUR
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % bzw. 20 %

Zum Einsatz kommen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Wirkt auf diese SDG ein:

Logo SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.

Produkte und Leistungen

Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.

Kennzahlen

Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.


Vielen Dank für Ihr Interesse an der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EBF). Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kontaktieren Sie uns bitte vorab für ein Beratungsgespräch (Kontaktdaten unten) bzw. senden Sie uns eine Ideenvorstellung über unser Kontaktformular. So können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besser verstehen und Ihnen passende Hinweise für die Vorbereitung Ihres Antrags geben.
Sie haben die Möglichkeit, uns alle Ihre Fragen zu stellen und sich ein umfassendes Bild des Förderprogramms zu machen.

Wer wird gefördert?

Es werden grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Großunternehmen können nicht gefördert werden.

Was wird gefördert?

Das MWVATT erarbeitet derzeit eine neue EBF-Richtlinie. Zukünftig werden der EFRE- und GRW-Strang der EBF gebündelt. Alle Fördermöglichkeiten sollen unter „einem Dach“ angeboten werden; somit werden die derzeitigen Richtlinien für die GRW und den EFRE in einer Richtlinie zusammengefasst. Die bisherige GRW-Richtlinie ist planmäßig zum 31.12.2024 ausgelaufen. Die bisherige EFRE-Richtlinie wird bis zur Veröffentlichung der neuen Richtlinie in Kraft bleiben.

Der Entwurf befindet sich zurzeit noch in der Abstimmung. Geplant ist, dass die Richtlinie frühzeitig in der ersten Jahreshälfte 2025 veröffentlicht werden soll. Sie soll rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Mit der neuen Richtlinie findet eine Fokussierung der EBF auf den EFRE statt. Mit der GRW soll zukünftig vor allem der Schwerpunkt auf die Infrastrukturförderung gesetzt werden.

Ab 2025 werden daher nur noch die Modernisierungen von kleinen und mittleren Beherbergungsbetrieben aus der GRW gefördert. Alle anderen Fördertatbestände werden aus dem EFRE gefördert.

Die in der GRW in 2024 neu eingeführten Fördertatbestände der Transformation werden auch in die neue EBF-Richtlinie aufgenommen und für alle Vorhaben zur Verfügung stehen. Dies umfasst die ergänzenden Fördermöglichkeiten der Artikel 36, 38 und 41 AGVO (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten und Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Diese sind aber nur in Verbindung mit einem Vorhaben der Errichtung und/ oder Erweiterung förderfähig. Zukünftig können auch Hotelprojekte (Errichtung und Erweiterung) aus dem EFRE gefördert werden. Es findet zudem eine Anpassung der Voraussetzungen der Tourismusförderung statt.

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenlose Beratung durch die IB.SH Förderlotsen.

Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei der IB.SH zu stellen. Ein (vorzeitiger) Beginn ist förderunschädlich erst nach schriftlicher Genehmigung durch die IB.SH möglich.

Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Bei Baumaßnahmen gelten Planung, die planungsbezogene Bodenuntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (z.B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Das Ausschreibungsverfahren gemäß VOB/UVgO ist nicht als Beginn des Vorhabens zu werten.

Bei der Antragstellung in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist zwischen den folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden:

Die digitale Antragstellung für Modernisierungsvorhaben von Beherbergungsbetrieben mit Mitteln aus der GRW ist hier über das Serviceportal des Landes möglich.
Die digitale Antragstellung für die Förderung mit Mitteln aus demEFRE ist hier über das Serviceportal des Landes möglich.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kontaktieren Sie uns bitte vorab für ein Beratungsgespräch (Kontaktdaten unten) bzw. senden Sie uns eine Ideenvorstellung über unser Kontaktformular. So können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besser verstehen und Ihnen passende Hinweise für die Vorbereitung Ihres Antrags geben.
Sie haben die Möglichkeit, uns alle Ihre Fragen zu stellen und sich ein umfassendes Bild des Förderprogramms zu machen.

Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein.Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Ihre Ansprechpersonen: Die Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen

Portrait von Ulrike Salka
Portrait von Christian Hank
Portrait von Kathrin Graffunder
Portrait von Susann Dreßler
Portrait von Volker Ratje

Zentrale Kontaktdaten der Förderlotsen

0431 9905-3365

Bei Fragen hilft

Portrait von Lars Jansen

Lars Jansen

Berater Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3232
Portrait von Stephanie Kranold

Stephanie Kranold

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3146

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