Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Einzelbetriebliche Investitionsförderung
- KMU
- Anlageinvestitionen von mind. 50.000 EUR bzw. mind. 250.000 EUR
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis 25 % bzw. 20 %
Zum Einsatz kommen Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kontaktieren Sie uns bitte vorab für ein Beratungsgespräch (Kontaktdaten unten) bzw. senden Sie uns eine Ideenvorstellung über unser Kontaktformular. So können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besser verstehen und Ihnen passende Hinweise für die Vorbereitung Ihres Antrags geben.
Sie haben die Möglichkeit, uns alle Ihre Fragen zu stellen und sich ein umfassendes Bild des Förderprogramms zu machen.
Ziel der Fördermaßnahme
Die Fördermaßnahme zielt branchenübergreifend ab auf Investitionen von Unternehmen zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft sowie den Ausgleich von Standortnachteilen im Sinne einer ausgewogenen und gleichwertigen Raumentwicklung in Schleswig-Holstein. Ein Sonderteil ist dem Beherbergungsgewerbe gewidmet. Die markt- und zielgruppengerechte Entwicklung von Beherbergungsbetrieben ist ein wesentlicher Bestandteil der „Tourismusstrategie Schleswig-Holstein 2030“. Durch betriebliche Investitionen in Verbindung mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur erhöht sich die Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft erreicht werden.
Wer wird gefördert?
Es werden grundsätzlich nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Großunternehmen können nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
Anlageinvestitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zum Ausbau der Kapazitäten einer bestehen Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen). Das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen beträgt hierbei 250.000 EUR. Die zu fördernden Investitionsvorhaben müssen überdies mit einem Arbeitsplatzzuwachs (sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze – DAP) von mindestens 10 % bzw. 2 DAP verbunden sein. Ausbildungsplätze werden wie DAP gewertet, d. h. 1:1.
Bei Betrieben des Beherbergungsgewerbes werden ferner auch gefördert:
Anlageinvestitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (Modernisierungsinvestitionen), welche mindestens 50.000 EUR betragen und die – bezogen auf ein Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung – die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre – ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen – um 50 Prozent oder mehr übersteigen.
Wo wird gefördert?
C-Fördergebiet - Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel)
D-Fördergebiet - Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
GRW-Fördergebietskarte Schleswig-Holstein (2022-2027)
Hamburg-Rand-Raum (HRR, nur EFRE-Förderung möglich) – Kreise Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg, Pinneberg (ohne Insel Helgoland)
Weitere Informationen zu den GRW- Fördergebieten in Schleswig-Holstein finden Sie hier.
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare, sachkapitalbezogene Investitionszuschüsse
Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen:
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten)
Kleine Unternehmen: C-und D-Gebiet: max. 20 %, HRR: max. 20 %
Mittlere Unternehmen: C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet und HRR: max. 10 %
Der Investitionszuschuss darf grundsätzlich maximal 35.000 EUR je geschaffenem DAP bzw. Ausbildungsplatz nicht übersteigen.
Modernisierungsinvestitionen:
Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten)
Kleine Unternehmen: C-Gebiet: max. 25%, D-Gebiet: max. 20%
Mittlere Unternehmen: C-Gebiet: max. 15%, D-Gebiet: max. 10%
Der Investitionszuschuss ist auf grundsätzlich maximal 100.000 EUR je Vorhaben begrenzt.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Vor Antragstellung empfehlen wir eine kostenlose Beratung durch die IB.SH Förderlotsen.
Anträge sind vor Beginn eines Investitionsvorhabens bei der IB.SH zu stellen. Ein (vorzeitiger) Beginn ist förderunschädlich erst nach schriftlicher Genehmigung durch die IB.SH möglich.
Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Bei Baumaßnahmen gelten Planung, die planungsbezogene Bodenuntersuchung, Grunderwerb und Herrichten des Grundstücks (z.B. Gebäudeabbruch, Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens, es sei denn, sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung. Das Ausschreibungsverfahren gemäß VOB/UVgO ist nicht als Beginn des Vorhabens zu werten.
Bei der Antragstellung in der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung ist zwischen den folgenden Möglichkeiten zu unterscheiden:
Die digitale Antragstellung für die Förderung mit Mitteln aus der GRW ist hier über das Serviceportal des Landes möglich.
Die digitale Antragstellung für die Förderung mit Mitteln aus demEFRE ist hier über das Serviceportal des Landes möglich.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der einzelbetrieblichen Investitionsförderung. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag alle notwendigen Kriterien erfüllt, kontaktieren Sie uns bitte vorab für ein Beratungsgespräch (Kontaktdaten unten) bzw. senden Sie uns eine Ideenvorstellung über unser Kontaktformular. So können wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche besser verstehen und Ihnen passende Hinweise für die Vorbereitung Ihres Antrags geben.
Sie haben die Möglichkeit, uns alle Ihre Fragen zu stellen und sich ein umfassendes Bild des Förderprogramms zu machen.
Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein.Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.