Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung
- Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung
- Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Ziel der Fördermaßnahme
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren.
Der Boden ist aufgrund seiner natürlichen Funktionen nicht nur eine wichtige Grundlage für die biologische Vielfalt, sondern er hat aufgrund seiner vielfältigen Speicher- und Filterfunktionen auch eine große ökologische, wasserwirtschaftliche und klimarelevante Bedeutung. Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme soll der Boden als natürliche Ressource und Bestandteil des Naturhaushaltes geschützt und beeinträchtigte natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt werden, um einen Beitrag zum Schutz der Ressource Boden, zum Schutz des Grundwassers, der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.
Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.
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