Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - Altlastensanierung und Flächenrevitalisierung

  • Förderung von Flächenrecycling und Altlastensanierung
  • Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (LPW) aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus Landesmitteln.


Ziel der Fördermaßnahme

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen umweltschädliche Altlasten zu sanieren und versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen durch eine ökologische Aufwertung zu revitalisieren. 
Der Boden ist aufgrund seiner natürlichen Funktionen nicht nur eine wichtige Grundlage für die biologische Vielfalt, sondern er hat aufgrund seiner vielfältigen Speicher- und Filterfunktionen auch eine große ökologische, wasserwirtschaftliche und klimarelevante Bedeutung. Mit Hilfe dieser Fördermaßnahme soll der Boden als natürliche Ressource und Bestandteil des Naturhaushaltes geschützt und beeinträchtigte natürliche Bodenfunktionen wiederhergestellt werden, um einen Beitrag zum Schutz der Ressource Boden, zum Schutz des Grundwassers, der menschlichen Gesundheit, zur Verbesserung der biologischen Vielfalt und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten. 

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

Die digitale Antragstellung ist ab sofort über das Serviceportal des Landes möglich. Sie benötigen ein Servicekonto, um online Anträge zu stellen und Rückmeldungen dazu zu erhalten. Für eine Nutzung für das Landesprogramm Wirtschaft muss Ihr Servicekonto mit dem Elster-Zertifikat Ihres Unternehmens authentifiziert worden sein. Hier erfahren Sie mehr zur digitalen Antragstellung und Kommunikation im Landesprogramm Wirtschaft.

Parallel dazu wird auch an der Digitalisierung der weiteren in einem Zuwendungsverfahren zum Einsatz kommenden Formulare/Prozesse (z.B. Erstattungsantrag, Hochladen Belege, Verwendungsnachweise) gearbeitet. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission müssen diese in der neuen Förderperiode 2021-2027 vollständig elektronisch durchgeführt werden.

Bei Fragen hilft

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Femke Rethorn

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-3326
Portrait von Dr. Cornelia Fessler

Dr. Cornelia Fessler

Beraterin Landesprogramm Wirtschaft
0431 9905-2827

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