Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
- Förderung von 7.500 Euro für erstmalige Gründung, Übernahme oder tätige Beteiligung im Handwerk
- Förderung von 2.500 Euro zur Schaffung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes nach 3 Jahren möglich
- wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt
Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich selbstständig zu machen? Das trifft sich gut - denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Was sind Ihre Vorteile?
- Förderung mit bis zu 10.000 Euro
- De-minimis-Beihilfe
Wer wird gefördert?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch keine selbstständige Vollexistenz im Handwerk inne hatten und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen oder ein bestehendes Handwerksunternehmen übernehmen möchten.
Was wird gefördert?
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.
Wie wird gefördert?
Basisförderung
Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 Euro. Diesen Zuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie sich zuvor bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer zu Ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen. Die Handwerkskammer prüft Ihr Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab. Anschließend beantragen Sie die Meistergründungsprämie bei der IB.SH. Diese prüft alle eingereichten Unterlagen und erstellt bei positiver Entscheidung Förderzusagen.
Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung
Dieser zweite Zuschuss wird in Höhe von 2.500 Euro gewährt. Sie können ihn drei Jahre nach Gründung bzw. Übernahme und dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz geschaffen und ihn für mindestens 12 Monate besetzt haben.
Was ist noch wichtig?
Um die Prämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Bewilligung Ihres Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben. Entscheidend ist hierbei das in der Gewerbeanmeldung genannte Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.
Die geltende Richtlinie, den Link zur Online-Beantragung und das PDF-Antragsformular finden Sie nachfolgend unter Downloads.