Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH (MSH)
- für etablierte mittelständische Unternehmen
- offene und stille Beteiligungen
- 750.000 bis 2.000.000 Euro
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
Alle Institutsgruppen der Kreditwirtschaft sind neben dem Land Schleswig-Holstein, der Investitionsbank Schleswig-Holstein als dem zentralen Förderinstitut des Landes sowie der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH an dem Mittelstandsfonds beteiligt.
Zielunternehmen und Rahmendaten
Die Investitionsphase des Fonds beginnt am 01.07.2008 und endet zum 31.12.2037.
Wer kann Beteiligungsnehmer sein?
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen mit i. d. R. einer mindestens 5 jährigen Historie und einem Jahresumsatz zwischen 10 Mio. Euro und 100 Mio. Euro.
Wie kann das Beteiligungskapital eingesetzt werden?
Typische stille Beteiligungen können zur Finanzierung von Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/ Management Buy-In herausgelegt werden.
Ausgeschlossen sind Sanierungen und die reine Ablösung bestehender Bankverbindlichkeiten.
Welches Beteiligungsvolumen ist möglich?
Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von 750.000 bis 2.000.000 Euro eingegangen werden.
Welche Konditionen gelten für die Beteiligung?
- Beteiligungsform: Überwiegend typisch stille Beteiligung, teilweise auch offene Beteiligung
- Beteiligungsdauer: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich
- Beteiligungsentgelt: Bonitätsabhängige Vergütung, die sich aus einer festen und einer gewinnabhängigen Komponente zusammensetzt. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5 % wird berechnet.