IB.SH Mittelstandssicherungsfonds - Anschlussfinanzierung
- Anschlussfinanzierung für Kunden mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
- weiterhin zinslos
- Antragseingang spätestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich
Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds sollte Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die im Zuge der Corona Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, durch Darlehen im Wege einer echten Abschnittsfinanzierung unterstützen. Die Darlehensnehmer werden rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit der Erstfinanzierung über eine optionale Anschlussfinanzierung zur Fortsetzung der Finanzierung mittels eines Anschreibens durch die IB.SH informiert.
Wirkt auf diese SDG ein:
SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
Es gilt, ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit zu fördern.
Produkte und Leistungen
Unser Firmenkundenbereich begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen, von der Gründung bis zur Expansion. Ziel der Förderung ist unter anderem eine nachhaltige Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.
In die Zuschussprogramme Landesprogramm Wirtschaft und Landesprogramm Arbeit fließen unter anderem Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel der Förderung sind Investitionen in Wachstum und Beschäftigung für ganz Schleswig-Holstein.
Kennzahlen
Da der Erhalt und Aufbau von Arbeitsplätzen eines der Kreditvergabekriterien darstellt, erzielen wir durch die Wirtschaftsförderung eine nachhaltige Sicherung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein. So wurden 2023 im Rahmen der Wirtschaftsförderung 872 Arbeitsplätze geschaffen sowie 10.574 Arbeitsplätze gesichert. Dazu kamen in 2021 die Arbeitsplätze, die durch die Soforthilfeprogramme während der Pandemie gesichert werden konnten.
Nachfolgend finden Sie die Informationen zur IB.SH Mittelstandssicherungsfonds - Anschlussfinanzierung. Die Unterlagen zur Erstfinanzierung (Förderdarlehen aus 2020 – 2022) finden Sie unten bei den Downloads.
Wer wird gefördert?
- Darlehensnehmer mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
Wie wird gefördert?
- Darlehen in Höhe der jeweiligen Restschuld zum Ende der fünfjährigen Laufzeit der Erstfinanzierung
- Zinssatz: Zinslos über die gesamte Laufzeit
- Laufzeit: Sieben Jahre
- Monatliche Tilgung unter Beibehaltung der Tilgungsrate aus der Erstfinanzierung (Gesamtlaufzeit dann zwölf Jahre)
- Unbesichertes Darlehen der IB.SH
Was ist noch wichtig?
- Die IB.SH gewährt die Anschlussfinanzierung in Form eines Darlehens als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
- In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank und / oder bereits gewährter De-minimis-Beihilfen für Ihr Unternehmen kann das zugesagte Darlehen von der beantragten Höhe abweichen.
Einen ersten Überblick bietet die Anlage „Orientierungshilfe De-minimis-Beihilfe“. - Private Vermieter sind Verbraucher und daher bei Verträgen, die als Fernabsatzvertrag (etwa per E-Mail) geschlossen werden, über den Darlehensgeber und wesentliche Merkmale des Darlehensvertrages vorvertraglich zu unterrichten. In diesem Zusammenhang sind die privaten Vermieter auch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren.
- Anträge auf Gewährung einer Anschlussfinanzierung sind spätestens sechs Wochen vor Fälligkeit der Erstfinanzierung (Antragseingang IB.SH) zu stellen.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Antragstellung nur über Ihre Hausbank an die IB.SH. Die Hausbank ergänzt den Antrag um weitere Bestätigungen.
- Ihre Hausbank sendet Ihren Antrag an eine zentrale E-Mail-Adresse.
- Direkt bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar an Sie zurückschicken.
Ansprechpartner
- Ansprechpartner für Hausbanken:
Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an Christian Jessen, Leiter Finanzierung Firmen- und Kommunalkunden (E-Mail: christian.jessen[at]ib-sh.de) oder sprechen Ihre bewährten Ansprechpartner im Bereich Firmenkunden der IB.SH gerne direkt an. - Ansprechpartner für Unternehmen und private Vermieter:
Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an foerderlotsen@ib-sh.de.
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