IB.SH Mittelstandssicherungsfonds - Anschlussfinanzierung

  • Anschlussfinanzierung für Kunden mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds
  • weiterhin zinslos
  • Antragseingang mindestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich

Der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds sollte Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, die im Zuge der Corona Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind, durch Darlehen im Wege einer echten Abschnittsfinanzierung unterstützen. Diesen Darlehensnehmern wird rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit der Erstfinanzierung eine optionale Anschlussfinanzierung zur Fortsetzung der Finanzierung mittels eines Anschreibens durch die IB.SH angeboten.


Nachfolgend finden Sie die Informationen zur IB.SH Mittelstandssicherungsfonds - Anschlussfinanzierung. Die Unterlagen zur Erstfinanzierung (Förderdarlehen aus 2020 – 2022) finden Sie unten bei den Downloads.

Wer wird gefördert?

  • Darlehensnehmer mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Mittelstandssicherungsfonds

Wie wird gefördert?

  • Darlehen in Höhe der jeweiligen Restschuld zum Ende der fünfjährigen Laufzeit der Erstfinanzierung
  • Zinssatz: Zinslos über die gesamte Laufzeit
  • Laufzeit: Sieben Jahre
  • Monatliche Tilgung unter Beibehaltung der Tilgungsrate aus der Erstfinanzierung (Gesamtlaufzeit dann zwölf Jahre)
  • Unbesichertes Darlehen der IB.SH

Was ist noch wichtig?­

  • Die IB.SH gewährt die Anschlussfinanzierung in Form eines Darlehens als De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
  • In Abhängigkeit der letzten Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank und / oder bereits gewährter De-minimis-Beihilfen für Ihr Unternehmen kann das zugesagte Darlehen von der beantragten Höhe abweichen.
    Einen ersten Überblick bietet die Anlage „Orientierungshilfe De-minimis-Beihilfe“.
  • Private Vermieter sind Verbraucher und daher bei Verträgen, die als Fernabsatzvertrag (etwa per E-Mail) geschlossen werden, über den Darlehensgeber und wesentliche Merkmale des Darlehensvertrages vorvertraglich zu unterrichten. In diesem Zusammenhang sind die privaten Vermieter auch über das ihnen zustehende Widerrufsrecht zu informieren.
  • Anträge auf Gewährung einer Anschlussfinanzierung sind spätestens sechs Wochen vor Fälligkeit der Erstfinanzierung (Antragseingang IB.SH) zu stellen.

Wie ist Ihr Weg zur Förderung?

  • Antragstellung nur über Ihre Hausbank an die IB.SH. Die Hausbank ergänzt den Antrag um weitere Bestätigungen.
  • Ihre Hausbank sendet Ihren Antrag an eine zentrale E-Mail-Adresse.
  • Direkt bei der IB.SH eingereichte Anträge können wir leider nicht bearbeiten und werden wir daher unmittelbar an Sie zurückschicken.

Ansprechpartner

  • Ansprechpartner für Hausbanken:
    Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an Christian Jessen, Leiter Finanzierung Firmen- und Kommunalkunden (E-Mail: christian.jessen[at]ib-sh.de) oder sprechen Ihre bewährten Ansprechpartner im Bereich Firmenkunden der IB.SH gerne direkt an. 
  • Ansprechpartner für Unternehmen und private Vermieter:
    Bitte senden Sie uns Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail-Adresse) an foerderlotsen@ib-sh.de.

 

*** Weitere Informationen zur IB.SH Mittelstandssicherungsfonds - Anschlussfinanzierung folgen im Januar 2025***