Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer - aktuell keine Antragstellung mehr möglich
- Zuschuss 2.000 Euro
- Ihre Energieeinsparung und Barrierereduzierung
***Wichtiger Hinweis: Im Zuschussprogramm für private Vermieterinnen oder Vermieter und Selbstnutzerinnen oder Selbstnutzer können keine Anträge mehr gestellt werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel sind aufgebraucht.
Bereits durch die IB.SH erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt. Die dafür erforderlichen Mittel sind für die Auszahlung Ihres Zuschusses reserviert. Sie können Ihr Vorhaben durchführen beziehungsweise nach erfolgreicher Durchführung die Auszahlung bis spätestens zum in Ihrem Bescheid genannten Termin beantragen.***
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
- Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
Was wird gefördert?
- Energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 %.
Bei der Berechnung der CO2-Einsparung hilft Ihnen die Punktetabelle in unserem Antragsformular. - Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung. Der Primärenergiefaktor darf max. 0.7 PE betragen.
- barrierereduzierende Maßnahmen
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Zuschuss für energetische oder Barriere reduzierende Maßnahmen
- Eine Förderung ist möglich, wenn Ihre Immobilie in einer der hier genannten Städte bzw. Gemeinden liegt.
- Ein Zuschuss kann auch für Immobilien in anderen als den oben genannten Städten bzw. Gemeinden gewährt werden, wenn die Kommune eine Bestätigung gemäß den Förderbedingungen (siehe Antragsformular) ausstellen kann.
- Das Investitionsvolumen beträgt mindestens 12.000 Euro.
In welcher Höhe wird gefördert?
- Unabhängig von den anfallenden Kosten betragt die Zuschusshöhe 2.000 Euro. Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt.
- Der Zuschuss kann mit allen Darlehen und Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen und -Zuschüssen kombiniert werden.
Für die Durchführung von energetischen und barrierereduzierenden Maßnahmen kann nur ein einziger Zuschuss gewährt werden.
Was ist noch wichtig?
- Sofern Sie energetische Maßnahmen planen, müssen Sie vor einer Antragstellung einen Sachverständigen einschalten, der zur Ausstellung von Energieausweisen nach § 21 Energieeinsparverordnung (EnEV) berechtigt ist.
- Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
Wie ist Ihr Weg zur Förderung?
- Die Beratung wird in erster Linie durch die Haus & Grund Ortsvereine und den Verband Wohneigentum Siedlerbund Schleswig-Holstein e.V. durchgeführt. Dort wird eine erste Vorprüfung vorgenommen.
- Gern können Sie sich auch an unsere Beraterinnen und Beraterwenden und sich nach vorheriger Terminabsprache beraten lassen.